L336/L324 Morsbach; Verkehrsanlagen Lph 1-5, Verkehrsuntersuchung, Entwässerungskonzept, Landespflege, Projektsteuerung, Vermessung, Fachbeitrag WRRL,Luftschadstoff-u. Lärmtechnische Untersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: 05_45-0836-B_45-20-5057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albertstraße 22
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2261890
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
L336/L324 Morsbach; Verkehrsanlagen Lph 1-5, Verkehrsuntersuchung, Entwässerungskonzept, Landespflege, Projektsteuerung, Vermessung, Fachbeitrag WRRL,Luftschadstoff-u. Lärmtechnische Untersuchung
L336 Morsbach bis Hülstert, Ausbau und
L324 Morsbach-Volperhausen bis -Appenhagen Ausbau Umleitungsstrecke
— Verkehrsanlagen Lph 1-5;
— Verkehrsuntersuchung;
— Entwässerungskonzept;
— Landespflege;
— Projektsteuerung;
— Planungsbegleitende Vermessung;
— Fachbeitrag nach WRRL;
— Luftschadstoffuntersuchung;
— Lärmtechnische Untersuchung.
51597 Morsbach
L 336
Die Landesstraße 336 liegt in Nordrhein Westfalen im Naturpark Bergisches Land im Oberbergischen Kreis und deren Abschnitte 19 und 20 liegen in der Gemeinde Morsbach zwischen dem Ortsteil Hülstert und dem Ortskern.
Zwischen den Abschnitten 19 und 20 trifft die Kreisstraße 58 im Netzknoten 5112016 auf die L 336. Die L 336 im beschriebenen Abschnitt ist nach den RIN der Verbindungsfunktionsstufe regional (III) und der Straßenkategorie LS III und demnach nach den RAL der Entwurfsklasse EKL 3 zuzuordnen. Sie dient als Verbindung zwischen Morsbach und dem Autobahnzubringer B 256 zur Autobahn 4 und stellt damit insb. für die ansässigen Unternehmen eine wichtige Anbindung dar. Außerdem verbindet sie das Grundzentrum Morsbach mit dem Mittelzentrum Waldbröl.
Die Ausbaustrecke hat eine Länge von etwa 3 750 m und weist im Planungsbereich überwiegend Fahrbahnbreiten von weniger als 7,00 m sowie geringe Bankettbreiten auf, sodass Begegnungsfälle nicht im gesamten Streckenverlauf konfliktfrei gewährleistet werden können. Zudem kommt es regelmäßig zu Schwertransporten von Modul und Containerbauten. Insgesamt charakteristisch für diese Landstraße im Planungsbereich sind eine hohe Kurvigkeit mit teilweise sehr kleinen Kurvenradien, ein schwieriges Gelände mit einer bewegten Topographie und ein dicht umwaldeter Streckenverlauf.
Die L 336 soll in 2 Bauabschnitten (BA) ausgebaut werden.
Der 1. BA umfasst den Umbau des Knotenpunktes L 336/L 324; hier dessen Optimierung
Ziel der Ausbaumaßnahme ist die Sicherstellung des konfliktfreien und reibungslosen Verkehrsablaufes im gesamten beschriebenen Streckenabschnitt der L 336.
Die L 324 liegt ebenfalls in Nordrhein Westfalen im Naturpark Bergisches Land im Oberbergischen Kreis und deren Abschnitt 2 in der Gemeinde Morsbach zwischen den Ortsteilen Volperhausen
(NK 5112015 mit L 326) und Appenhagen (NK 5112004 mit L 94) (vgl. Abb. 1, Seite 2). Die L 324 im beschriebenen Abschnitt ist nach den RIN der Verbindungsfunktionsstufe nahräumig (IV) und der Straßenkategorie LS IV und demnach nach den RAL der Entwurfsklasse EKL 4 zuzuordnen. Die Fahrbahnbreiten betragen meist weniger als 6,00 m mit geringen Bankettbreiten, sodass auch hier Begegnungsfälle nicht im gesamten Streckenverlauf konfliktfrei gewährleistet werden können. Die Ausbaustrecke umfasst eine Länge von etwa 1 840 m.
Insgesamt zeichnet sich der Abschnitt ebenfalls durch eine teils hohe Kurvigkeit mit sehr kleinen Kurvenradien, schwieriges Gelände mit bewegter Topographie und dichte Bewaldung aus.
Die L 324 soll in einem Bauabschnitt unter Vollsperrung ausgebaut werden. Zu beachten ist, dass die L 324 als Umgehungsstrecke für die L 336 deren Schwerverkehr inkl. der Sondertransporte aufnehmen muss und während deren Ausbau als wichtige Verbindung zu der BAB 4 dient.
Ziel der Ausbaumaßnahme ist die Sicherstellung des konfliktfreien und reibungslosen Verkehrsablaufes im gesamten beschriebenen Streckenabschnitt der L 336.
Der Knotenpunkt in Morsbach Hülstert wird derzeit umgebaut; die bestehende Knotenpunktform als Verkehrszeichengeregelte Kreuzung bleibt bestehen. Der Verkehr von Abs. 18 und 19 der L 336 sowie Abs. 7 und 8 der L 324 muss diesen Knotenpunkt passieren. In Morsbach Hülstert haben die ansässigen Firmen erst kürzlich ihre Standorte erweitert und es kommt zudem häufig zu Sondertransporten mit Überbreiten. Zur Optimierung und zügigen Abwicklung der Abbiegeverkehre soll der Verkehrsablauf des Knotenpunktes verbessert werden. Diese Maßnahme wird als 1. BA der Gesamtmaßnahme des Ausbaus der L 336 bezeichnet.
Ziel dieser Ergänzung des Knotenpunktes ist die Sicherstellung des konfliktfreien und reibungslosen Verkehrsablaufes insb. auch wenn Schwerverkehr und Sondertransporte ihn passieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU
— Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung
Internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des
Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 GWB];
— und dass nachweislich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden;
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB], Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung der Berufsqualifikation.
§ 75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 2 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 2 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDRJU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.strassen.nrw.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Albertstraße 22
Ort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2261890
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.strassen.nrw.de