Briefversand für den Publikationsvertrieb der bpb Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0297/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefversand für den Publikationsvertrieb der bpb
Organisation und Durchführung des Briefversands für den Publikationsvertrieb der Bundeszentrale für politische Bildung.
Roggentin
Versand von ca. 817 000 Briefsendungen und Warensendungen national und international
Abholort: Roggentin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Lizenz gemäß § 6 Postgesetz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für die bundesweite Beförderung ist dem Angebot beizufügen.
Umsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte Versanddienstleistungen in der Anlage Anbieterdarstellung anzugeben. Der Mindestjahresumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Wert des Auftrages;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung — gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Referenzen ist insgesamt nur gegeben, wenn diese folgende Merkmale aufweisen:
— zwei Referenzen beinhalten zwingend für die normale Briefpost (Sendungsarten 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung) die Brieflaufzeit E+2 und umfassen Briefsendungen für das ganze Bundesgebiet;
— eine Referenz beinhaltet zwingend den Versand von Bücher/Warensendungen national;
— alle 3 angegebene Referenzen dauern zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens 12 Monate an.
Für die Referenzen ist die Vorlage Referenzen zu verwenden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Nutzen Sie die Vorlage bitte gegebenenfalls mehrfach.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Nachweis Qualitätsmanagement
Dem Angebot ist ein Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen beizulegen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Darstellung der logistischen Infrastruktur
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welches bundesweite logistische Netzwerk (Transport-, Sortierzentralen o. ä.) Sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (PKW, LKW, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Erläutern Sie, wie Sie die Abholung der Sendungen organisieren und durchführen und wie die Sendungen während der gesamten Transportkette zwischen Absender- und Empfängerstelle vor unbefugtem Zugriff gesichert werden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Brieflaufzeiten (E+2), aber auch der Rücklaufzeiten einhalten.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Sendungen CO2-neutral zu verschicken.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.