Putzarbeiten innen – IHK Altstadt – Neubau einer Musikschule in Lüdenscheid (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-75
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Putzarbeiten innen – IHK Altstadt – Neubau einer Musikschule in Lüdenscheid (Kopie)
Im Rahmen des Förderprojekts IHK Altstadt soll auf dem Eckgrundstück Hochstraße/Staberger Straße ein Neubau für die Musikschule errichtet werden. Es handelt sich dabei um ein dreigeschossiges Gebäude mit Unterrichtsräumen unterschiedlicher Größe, Verwaltungsräumen und einem Multifunktionsraum für Veranstaltungen. Das nichtunterkellerte Gebäude wird bei einem rechteckigen Grundriss mit maximalen Außenmaßen von ca. 24 m x 30 m ausgeführt. Ein Zwischengeschoss mit ca. 70 m2 wird an der westlichen Gebäudeecke eingeschoben. Dies wird durch die Geschosshöhe des Erdgeschosses mit ca. 6 m ermöglicht.
Das Gebäude wird in Massivbauweise (Stahlbeton) errichtet. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach, ebenfalls in Stahlbeton mit aufliegender Wärmedämmung.
Die Innenputzarbeiten beinhalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Einrichten der Baustelle, einschl. Gerüste für die eigenen Arbeiten, auch über 2 m, Raumhöhe im EG: 6 m;
— Ausführen von Innenputzarbeiten (Gipsputz) an Wänden, Unterzügen, Leibungen, Decke in Kleinflächen in allen Geschossen;
— sauberes Beschneiden der Putzflächen von freibleibenden Flächen: Achtung: Sichtbetonflächen!
— Ausführen von Trockenputz in Kleinmengen;
— Ausführen von Innenputzarbeiten mit erhöhter Anforderung an die Ebenheit.
Musikschule Lüdenscheid Hochstraße/Staberger Straße 58511 Lüdenscheid
Im Rahmen des Förderprojekts IHK Altstadt soll auf dem Eckgrundstück Hochstraße / Staberger Straße ein Neubau für die Musikschule errichtet werden. Es handelt sich dabei um ein dreigeschossiges Gebäude mit Unterrichtsräumen unterschiedlicher Größe, Verwaltungsräumen und einem Multifunktionsraum für Veranstaltungen. Das nichtunterkellerte Gebäude wird bei einem rechteckigen Grundriss mit maximalen Außenmaßen von ca. 24 m x 30 m ausgeführt. Ein Zwischengeschoss mit ca. 70 m2 wird an der westlichen Gebäudeecke eingeschoben. Dies wird durch die Geschosshöhe des Erdgeschosses mit ca. 6 m ermöglicht.
Das Gebäude wird in Massivbauweise (Stahlbeton) errichtet. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach, ebenfalls in Stahlbeton mit aufliegender Wärmedämmung.
Die Innenputzarbeiten beinhalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Einrichten der Baustelle, einschl. Gerüste für die eigenen Arbeiten, auch über 2 m, Raumhöhe im EG: 6 m;
— Ausführen von Innenputzarbeiten (Gipsputz) an Wänden, Unterzügen, Leibungen, Decke in Kleinflächen in allen Geschossen;
— sauberes Beschneiden der Putzflächen von freibleibenden Flächen: Achtung: Sichtbetonflächen!
— Ausführen von Trockenputz in Kleinmengen;
— Ausführen von Innenputzarbeiten mit erhöhter Anforderung an die Ebenheit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert.
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus).
— Nachweis der Handwerksrolle, sofern einschlägig;
— Nachweis der Handelskammer (IHK);
— bei Mitgliedsstaaten – Nachweis IHK oder Bescheinigung nach Richtlinie 2014/24/EU.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert.
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus).
— Nachweis über den Mindesumsatz der letzten 3 Jahre;
— Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert.
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus).
— 3 Referenzen gleichartiger Bauleistungen/Leistungen in den letzten 5 Jahren, wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss;
— Personelle und technische Mittel/ Fachkräfte sowie Erfahrungen;
— Technische Ausrüstung;
— Erklärung zur Beschäftigtenzahl;
— Studien- und Ausbildungsnachweise der mit dem Projekt betrauten Personen;
— Muster, Beschreibungen, Fotos;
— Nachweise zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathausplatz 2 b
Telekomgebäude Raum 269
58507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um ein Europaweites Verfahren handelt, ist die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern nach § 55 Abs. 2 VgV nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9JHB
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
Jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de