Filestorage Referenznummer der Bekanntmachung: 24/20-Di
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bayernallee 11
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Filestorage
Lieferleistung Filestorage Infrastruktur.
Direktvergabe einer Lieferleistung für eine ISILON-Filestorage-Infrastruktur nach begründeter Produktvorgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die im Vorfeld durchgeführte Markterkundung ergab im Ergebnis die Feststellung, dass ausschließlich ein Unternehmen für die Lieferleistung in Frage kommt. Insbesondere waren technische Gründe ausschlaggebend für die Systemauswahl und Systemvorgabe. Die Produktvorgabe ist sachlich gerechtfertigt. Nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe liegen vor, sodass die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften gemäß §31 (6) VgV und §14 (4) Nr. 2b VgV erfüllt sind.
Der Versuch einen Wettbewerb zu generieren ist im Ergebnis erfolglos, sodass die Direktvergabe die einzig mögliche und wirtschaftlichste Beschaffung ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für nachfolgend aufgeführten Fall):
— Direktvergabe durch begründete Alleinstellungsmerkmale und Ausnahmetatbestände im Sinne der gesetzlichen Vorgaben.
Erläuterung:
Der Auftraggeber hat im Vorfeld der Vergabe eine Markterkundung durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass nur das zu beauftragende Unternehmen in der Lage ist, die Leistung ordnungsgemäß und mit den geforderten Leistungsmerkmalen zu erbringen. Die Direktvergabe begründet sich insbesondere auf technische Gründe die eine bestimmte Systemauswahl und Systemvorgabe rechtfertigen. Die Gründe sind nachvollziehbar, objektiv und auftragsbezogen, sodass die Voraussetzungen der §31 (6) VgV und §14 (4) Nr. 2b VgV erfüllt sind.
Mit Vorinformation bzw. freiwilliger Transparenzbekanntmachung (Bekanntmachungsnummer 2020/S [removed]) veröffentlichte der Auftraggeber im Amtsblatt der Europäischen Union die Absicht den Lieferauftrag direkt mit der Concat AG abschließen zu wollen. Innerhalb der gemäß §135 Abs.3 S. 1 Nr. 3 GWB bestehenden 10-kalendertägigen Mindest-Stillhaltefrist wurde kein Nachprüfungsantrag oder kein Nachprüfungsverfahren gegen die Entscheidung zur Direktvergabe eingeleitet. Nach beendeter Mindest- Stillhaltefrist wurde der Auftrag am 2.7.2020 erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMDD644
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland