Beschaffung von Niederflurgelenkbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 058-139959
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Barkhauser Str. 6
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5251 / 6997-405
Fax: +49 5251 / 6997-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.padersprinter.de
Postanschrift: Barkhauser Str. 6
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Niederflurgelenkbussen
Beschaffung von 39 Stadt-Niederflur-Gelenkomnibussen.
Paderborn
Die Beschaffung der Stadt-Niederflur-Gelenkomnibusse erfolgt in fünf Jahres schreiben mit unterschiedlichem Lieferumfang, beginnend im Jahr 2020. Die Fahrzeuge müssen nach dem folgenden Lieferplan an die AG geliefert werden:
— Fahrzeuge Nr. 1 bis Nr. 10: Lieferung bis zum 31.12.2020 (3 für die KVP GmbH und 7 für die PaderSprinter GmbH);
— Fahrzeuge Nr. 11 bis Nr. 21: Lieferung bis zum 31.12.2021 (4 für die KVP GmbH und 7 für die PaderSprinter GmbH);
— Fahrzeuge Nr. 22 bis Nr. 27: Lieferung bis zum 31.12.2022 (alle für die PaderSprinter GmbH);
— Fahrzeuge Nr. 28 bis Nr. 33: Lieferung bis zum 31.12.2023 (alle für die PaderSprinter GmbH);
— Fahrzeuge Nr. 34 bis Nr. 39: Lieferung bis zum 31.12.2024 (alle für die PaderSprinter GmbH).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter Abschnitt II.1.7 und V.2.4 angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Es handelt sich um Platzhalter, deren Eintragung nur erfolgt ist, da die Eingabemaske des Vergabeportals hier einen Eintrag verlangt. Auf die Angabe verzichtet die Vergabestelle gemäß § 38 Absatz 6 SektVO.
Postanschrift: Albrecht-Thaer- Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“