Außenanlagen Zweifachturnhalle inkl. Herstellung v. Parkplätzen in Selm, Straßen- und Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: 33-2020-S
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adenauerplatz 2
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen Zweifachturnhalle inkl. Herstellung v. Parkplätzen in Selm, Straßen- und Kanalbau
Beschreibung der Baumaßnahme
Die vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Oberflächen- und Tiefbauarbeiten für die Herstellung der Außen- und der Entwässerungsanlagen der neuen Zweichfachturnhalle in Selm. Diese gliedert sich zum einen in die Oberflächen- und zum anderen in die Kanalbauarbeiten inkl. Herstellung eines Betriebsweges und eines Rigolensystems. Das Baufeld kann nur über den Sandforter Weg erschlossen werden.
Das Baufeld selbst liegt zwischen dem Sandforter Weg, dem städtischem Gymnasium bzw. der Mehrfachturnhalle und dem Selmer Bach.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten im Wesentlichen die Herstellung der neuen Entwässerungsanlagen (u. a. Rigolen und Kanäle) der neuen Oberflächen rund um die Zweifachturnhalle und die Parkplätze westlich der Halle.
— Rückbau des alten Straßenoberbaus (Asphalt) und Baufeldfreimachung;
— Herstellung eines neuen Regenwasserkanals mit Anschluss an den Bestandskanal (M 4859 0 418);
— Umklemmen zweier Hausanschlussleitungen von dem Mischwasserkanal an den neuen RW-Kanal;
— Herstellung von Kabelgräben für die Erweiterung der Beleuchtung inkl. Umsetzen einer Leuchte;
— Herstellen von Gräben für die Verlegung von Leerrohren der Versorger (Stadtwerke/Westnetz);
— Erstellen der neuen Straßenentwässerung;
— Herstellung der Wurzelbrücken für den Erhalt des historischen Baumbestandes;
— Einbau der Schottertragschichten;
— Herstellung der neuen Pflasterfahrbahn/wassergebundener Wegedecken.
Der Baubeginn ist für Anfang September 2020 geplant und der Fertigstellungstermin für Ende Februar 2021 festgelegt.
Es ist eine Unterhaltung (Nachsandung) der Pflasterflächen bis zum Ende der Gewährleistung vorgesehen.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
59379 Selm
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen (genaue Angaben siehe LV):
Oberflächenarbeiten:
— Abbruch befestigter Flächen ca. 650 m2;
— Herstellen von Anschlussleitungen DN 150-200PP ca. 180 m;
— Herstellen von Straßenabläufen ca. 14 St;
— Unbrauchbaren Oberboden lösen, laden, abfahren ca. 50 m3;
— Oberboden lösen, laden, zwischenlagern ca. 140 m3;
— Boden lösen, laden und abfahren ca. 900 m3;
— Boden lösen, laden und zwischenlagern ca. 300 m3;
— Schottertragschicht herstellen ca. 1 340 m3;
— Randeinfassungen aus Beton ca. 800 m;
— Pflasterarbeiten ca. 2 330 m2;
— Asphaltflächen ca. 1 000 m2.
Kanalbau:
— Boden ausheben bis 2,50 m ca. 70 m3;
— Grundwasserabsenkung ca. 56 m;
— RW- Kanal verlegen DA 200 Stzg. (2 Abschnitte) ca. 56 m;
— Gründungsschicht herstellen ca. 56 m;
— 2 RW- Einstiegsschächte F 1,0 ca. 2 St.
Rigolensystem (Tetention):
— Boden lösen, laden, verwerten, außerhalb ca. 275 m3;
— Vollsickerrohr DN /I D 2 00 ca. 145 m;
— Rigolen- und Dränagekies einbauen ca. 275 m3;
— Rigolenflies ca. 1 450 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
Von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
Ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Angaben zur Ausführung Kanalbauarbeiten
Bewerber für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung -bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung- nachweisen. Die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ (1) sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens (AK 3) der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ ist.
Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die Anforderungen der RAL-Güte-und Prüfbestimmungen GZ 961 (AK 3) zu erfüllen.
(1) zu beziehen bei:
— Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ Postfach 1369, 53583 Bad Honnef;
— RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin;
— ATV-Abwassertechnische Vereinigung e. V., Postfach 1165, 53758 Hennef (Sieg).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geforderten Fremdüberwachungsvertrag vor Auftragserteilung
Abzuschließen und den Auftraggeber unaufgefordert über den Abschluss des Vertrages zu unterrichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen an den Fremdüberwacher, auch den Auftraggeber über die Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Fremdüberwachungsprotokolle dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen im Übrigen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Sh. Vergabeunterlagen.
— Besondere Vertragsbedingungen (Formular 214);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen (Formular 215);
— Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung, Formular 513).
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen (§ 14 EU-VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 3.8.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVY279.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.