Denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Salzlagers und der Salzfabrik Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-004-VgV-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emscherallee 11
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Salzlagers und der Salzfabrik Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde
Generalplanungsleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Gebäudekomplexes Salzlager und Salzfabrik Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde zu einer öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtung für soziale und kulturelle Zwecke.
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur
Emscherallee 11
44369 Dortmund
Die unter Denkmalschutz stehende Kokerei Hansa in Dortmund wurde im Rahmen eines Kokereineubau- und Rationalisierungsprogrammes der Vereinigten Stahlwerke AG als eine der ersten Großkokereien ab 1927/28 errichtet. Sie ist heute die letzte nahezu vollständig erhaltene Kokerei dieser Zeit. Das Industriedenkmal befindet sich seit 1997 im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, die den Standort sukzessive baulich sichert und das hochrangige Denkmal im Rahmen von Veranstaltungen und Führungen auf dem Besucherpfad „Natur und Technik“ für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Kokerei Hansa ist ein Ankerpunkt auf der vom Regionalverband Ruhr getragenen Route der Industriekultur und der Route Industrienatur und ein Standort des Emscherlandschaftsparks.
Das Salzlager, die Salzfabrik und die Abtreiberbühne bilden eine bauliche und funktionale Einheit. Sie befinden sich auf der sogenannten „Weißen Seite“ im Westen des Kokereiareals und prägen das Erscheinungsbild der „Weißen Straße“ der Kokerei Hansa maßgeblich.
Der Gebäudekomplex wird derzeit dank der bewilligten Städtebaufördermittel aus städtebaulichen, architektonischen, technikgeschichtlichen und denkmalpflegerischen Gründen im Rahmen einer nutzungsneutralen Dach- und Fachsanierung instandgesetzt. Diese Maßnahmen zielen auf eine spätere Begehbarkeit des Salzlagers und der Salzfabrik im Rahmen von Besucherführungen mit einer Gruppenstärke von ca. 25 Personen.
Darüber hinaus birgt das Ensemble ein hohes Nutzungspotential als öffentliche Gemeinbedarfseinrichtung für soziale und kulturelle Zwecke (Begegnungsstätte mit Veranstaltungsmöglichkeit) im Stadtteil Dortmund-Huckarde, welches aber aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben nur im Zuge der hier beantragten Maßnahme erschlossen werden kann.
Ziel der hier beantragten Maßnahme ist daher die Umnutzung des Ensembles für kulturelle Zwecke und insbesondere zum Zwecke der Deckung des Gemeinbedarfs im Quartier.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Gebäudekomplexes Salzlager und Salzfabrik Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde
Postanschrift: Max-Fiedler Str. 6
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift: Schönhauser Str. 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DEBG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/