Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2020-06-19/021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hafenbahn 10
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Die Stadt Rheine ist als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG und § 3 Abs. 1 ÖPNVG-NRW auf ihrem Stadtgebiet zuständig.
Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (nachfolgend: Auftraggeber) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rheine GmbH, deren Anteile wiederum zu 100 % durch die Stadt Rheine gehalten werden. Der Auftraggeber wurde durch die Aufgabenträgerin mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Personenverkehrsdienste (ÖDA) im Wege einer Direktvergabe unter Einhaltung der VO 1370/2007 betraut.
Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt der Auftraggeber sämtliche Fahrleistungen seines Verkehrsnetzes.
48431 Rheine
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A, MS-B, MS-C und MS-D sowie optional zeitliche Erweiterungen der C-Linien und die Erbringung der Linien G1 und G2. Die Fahrleistungen erfordern den Einsatz von ca. 28 Bussen, im Falle der Auslösung der Leistungsoptionen von ca. 30 Bussen.
Der Nachunternehmervertrag/Verkehrsdurchführungsvertrag soll für einen Zeitraum von fünf Monaten vom 1.7.2021 bis zum 30.11.2021 geschlossen werden. Die Fahrleistungen ab dem 1.12.2021 sind Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens der Stadt Rheine, welches im Rahmen einer Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 vom 10.12.2019 unter der Bekanntmachungs-Nr. 2019/S [removed] im EU-Amtsblatt vorangekündigt wurde.
a) Der Auftraggeber besitzt die einseitige Option eine zeitliche Ausweitung der Linien C1 bis C12 zu beauftragen. Der Auftraggeber besitzt die einseitige Option die Linien G1 und G2 zu beauftragen.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
b) Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der Auftraggeber. Er kann mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen im Umfang von bis zu 25 % der Verkehrsleistung verlangen. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
— Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B4 (Eigenerklärung zur Eignung und Ausschlussgründen) zu verwenden.
— Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen analog § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B4 (Eigenerklärung zur Eignung und Ausschlussgründen) zu verwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
a) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2017, 2018, 2019) oder Fahrplanjahre ab 1.1.2017 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Busverkehrsleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B5 (Darstellung von Referenzverkehren) zu verwenden.
— Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
Aa) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
Bb) Unterscheidung zwischen Regional- und Stadt- oder sonstigen Linien- sowie Bedarfsverkehren.
— Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten:
Aa) Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
Bb) jährliches Auftragsvolumen nach Nutzwagenkilometer,
cc) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
Dd) Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
b) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise
Aa) durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung", § 4 „Fachkundeprüfung", § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit"). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
Oder
Bb) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
Oder
cc) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Referenzverkehr nach III.1.3) a) muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse oder größer),
2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bieter mit eigenen Fahrzeugen,
4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter die Anlage B4 – Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen auszufüllen und einzureichen. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber schriftlich in einem gesonderten Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB, sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen sind gehalten jegliche Kommunikation mit der Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals abzuwickeln. Die in dieser Bekanntmachung unter Punkt I. 1) angegebene E-Mail-Adresse ist lediglich aus technischen Gründen eingerichtet und wird nicht überwacht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYYDM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrensbedingungen, die Formularvorlagen, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]