Planung Lippebrücken Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5511/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Lippebrücken Hamm
Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von 3 Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh-/Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße/Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667/L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft.
Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953/54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh-/Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z.Z. auf 50 km/h beschränkt.
Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh-/Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sowie darüber hinaus die Ingenieurleistungen zur Genehmigungsplanung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. Die genannten Leistungsbilder werden zusammen vergeben, weil sich außergewöhnliche planerische Anforderungen zum einen aus dem akuten Erneuerungsbedarf und dem daraus folgenden erheblichen Zeitdruck für die Maßnahme und zum anderen aus den örtlichen Gegebenheiten mit den unmittelbar angrenzenden Schutzgebieten ergeben. Um das städtische Ziel der einschränkungsfreien Anbindung des Industriegebietes an das übergeordnete Straßennetz beschleunigt wiederherzustellen, wurde mittels Planungsvereinbarung die Neuplanung auf die Stadt Hamm übertragen. Entsprechend dieser Planungsvereinbarung zwischen Straßenbaulastträger und Stadt vergibt die Stadt Hamm den vorliegenden Auftrag im Namen und für Rechnung der Straßenbauverwaltung, so dass letztere die Zahlung direkt an das Ingenieurbüro übernimmt.
Hamm
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3) für die Objektplanung zu den Leistungsbildern „Ingenieurbauwerke“ und „Verkehrsanlagen“ (Teil 3, Abschnitte 3 und 4 gemäß HOAI) sowie für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 gemäß HOAI).
Darüber hinaus wird für das Leistungsbild Verkehrsanlagen auch die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) mit beauftragt.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen zum Leistungsbild Verkehrsanlagen. Mitwirkungsleistungen im Genehmigungsverfahren sind auch nach diesem Zeitpunkt noch zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.) mit einer mindestens 5-jährigen Berufserfahrung
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
1. Referenzen für die Vor- und Entwurfsplanung (entsprechend den LPhen 2 und 3 der HOAI) zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für ein Brückenbauwerk, das der Honorarzone III oder höher (Leistungsbild Ingenieurbauwerke entsprechend HOAI 2013) entsprach und bei dem die Baukosten (entsprechend KG 300 der DIN 276) sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) beliefen;
2. Referenzen für die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (entsprechend den LPhen 2 bis 4 der HOAI) zum Leistungsbild Verkehrsanlagen für eine Straßenverkehrsanlage, die der Honorarzone III oder höher (Leistungsbild Verkehrsanlage entsprechend HOAI 2013) entsprach und bei der die Baukosten (entsprechend KG 300 der DIN 276) sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) beliefen;
3. Referenzen für die Vor- und Entwurfsplanung (entsprechend den LPhen 2 und 3 der HOAI) zum Leistungsbild Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk, das der Honorarzone III oder höher (Leistungsbild Tragwerksplanung entsprechend HOAI 2013) entsprach und bei dem die Baukosten (entsprechend KG 300 der DIN 276) sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) beliefen;
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (oder einer vergleichbaren Fachrichtung) im Durchscnitt der Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell, aufgegliedert für die Bereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung.
Die unter 1. bis 3. genannten Referenzen dürfen jeweils nicht älter als 5 Jahre (Stichtag: 1.7.2015) sein, wobei es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Entwurfsplanung (bei den unter 2. genannten Referenzen zusätzlich auch auf den Abschluss der Genehmigungsplanung) ankommt.
Zu den Ziffern 1 bis 3 muss jeweils mindestens eine Referenz, die alle genannten Voraussetzungen erfüllt, nachgewiesen werden.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (oder einer vergleichbaren Fachrichtung) muss – umgerechnet in Vollzeitstellen – in jedem der 3 Bereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung jeweils mindestens bei 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDN9D.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland