Schulbegleiter 2020/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/20/009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Caldenhofer Weg 159
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbegleiter 2020/2021
Der Auftraggeber schreibt für die Schulen Lessingschule und Maximilianschule ab dem Schuljahr 2020/2021 bis Ende Schuljahr 2021/2022 Schulbegleiter in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Schulbegleiter für die Lessingschule
Lessingschule Holzstr. 15 Hamm
Schulbegleiter für die Lessingschule.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzeptes zur Teilhabe von Kindern mit (drohenden) Behinderungen am schulischen Alltag der Stadt Hamm besteht seitens des Auftraggebers eine einseitige Verlängerungsoption auf Verlängerung um 2 Jahre.
Die Verlängerung des Vertrages erfolgt einmalig um 2 Jahre. Die Option dieser Verlängerung wird spätestens zum 28.2.2022 schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.7.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann der Vertrag auch später starten, sofern der Schulbetrieb für Grundschulen in NRW noch nicht zum 1.8.2020 wieder aufgenommen wird.
Auch der Personaleinsatz (insbesondere C.9.1.1. Arbeitszeiten und C.9.1.2 Mindeststunden) könnte sich ggf. aufgrund der andauernden Corona-Pandemie verändern. Dies wäre kurzfristig vor Beginn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Bitte planen Sie für die Angebotsabgabe vorerst mit den hier genannten Bedingungen.
Schulbegleiter für die Maximilianschule
Maximilianschule Alter Uentroper Weg 225 Hamm
Schulbegleiter für die Maximilianschule.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzeptes zur Teilhabe von Kindern mit (drohenden) Behinderungen am schulischen Alltag der Stadt Hamm besteht seitens des Auftraggebers eine einseitige Verlängerungsoption auf Verlängerung um 2 Jahre.
Die Verlängerung des Vertrages erfolgt einmalig um 2 Jahre. Die Option dieser Verlängerung wird spätestens zum 28.2.2022 schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.7.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann der Vertrag auch später starten, sofern der Schulbetrieb für Grundschulen in NRW noch nicht zum 1.8.2020 wieder aufgenommen wird.
Auch der Personaleinsatz (insbesondere C.9.1.1. Arbeitszeiten und C.9.1.2 Mindeststunden) könnte sich ggf. aufgrund der andauernden Corona-Pandemie verändern. Dies wäre kurzfristig vor Beginn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Bitte planen Sie für die Angebotsabgabe vorerst mit den hier genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbegleiter für die Lessingschule
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbegleiter Maximilianschule
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY22Z
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html