Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen im Stadtgebiet Essen bei Arbeiten an Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-060-EUÖ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen im Stadtgebiet Essen bei Arbeiten an Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung
Rahmenvereinbarung über 24 Monate zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen für Lichtsignal-, Straßenbeleuchtungsanlagen und Straßenunterhaltung im Stadtgebiet Essen.
Gesamtes Stadtgebiet Essen
45127 Essen
Rahmenvereinbarung Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen für Lichtsignal-, Straßenbeleuchtungsanlagen und Straßenunterhaltung im Stadtgebiet Essen.
Übersicht:
Verkehrssicherungsmaßnahmen bei der Wartung von Lichtsignalanlagen.
Verkehrssicherungsmaßnahmen bei der Erneuerung oder Änderung von Straßenbeleuchtungs-, Lichtsignalanlagen und Straßenunterhaltung.
Ergänzungen und Einzelmaßnahmen.
Aufstellen mobiler Lichtsignalanlagen, mit Funkuhr und LED-Technik
Ausführungsfrist:
Es ist vorgesehen, einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von 24 Monaten (mit Option von weiteren 24 Monaten) abzuschließen.
HINWEIS: Die Mengen im Leistungsverzeichnis wurden für eine Laufzeit von 12 Monaten zugrunde gelegt.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Auftrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Auftrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Siehe auch Auflistung unter „Beleg der Eignung".
— Eigenerklärung zur Eignung — Dokument 3.1;
— Eigenerklärung Verbundene Unternehmen — Dokument 3.2;
— Verzeichnis NU-233 Nachunternehmerleistungen — Dokument 3.3;
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft — Dokument 3.4;
— Eigenerklärung Fachkunde — Dokument 3.5.
Der Bieter hat hinsichtlich der Arbeitsstellensicherung die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" die Eigenerklärung Fachkunde mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, den jeweils genannten Fachkundenachweise zu dieser Eigenerklärung, auf gesondertes Verlangen nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe.
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Die Mengen im Leistungsverzeichnis wurden für eine Laufzeit von 12 Monaten zugrunde gelegt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
Elektronische Abgabe der Angebote:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRKH
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]