Bauprojektsteuerung für den Umbau der „Persiluhrpassage“ in Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 191-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauprojektsteuerung für den Umbau der „Persiluhrpassage“ in Lünen
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebene Auftrag umfasst die Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung im Sinne des § 2 AHO, für die in der Leistungsbeschreibung markierten Leistungsbereiche der Projektstufen 3 bis 5. Bei dem zugrunde liegenden Projekt handelt es sich um den Umbau der „Persiluhrpassage“ in Lünen.
Es erfolgt eine feste Beauftragung der vorgenannten Projektstufen mit den angegebenen Grundleistungen der Handlungsbereiche A bis E gem. § 2 AHO. Im Vordergrund steht hierbei die Sicherstellung der Fördermittelkonformität, insbesondere obliegen die Dokumentation, sowie die Zurverfügungstellung eines gemeinsamen Projektraumes (Datensicherung) dem Projektsteuerer.
Lünen
Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung im Sinne des § 2 AHO, für die in der Leistungsbeschreibung markierten Leistungsbereiche der Projektstufen 3 bis 5.
Beschreibung des Projekts:
Im Zuge der Implementierung des integrierten Entwicklungskonzeptes „Perspektive Innenstadt Lünen 2012“ wurde die Stärkung der Innenstadt als Kultur- und Bildungsstandort als Oberziel beschlossen. Die Einrichtung einer Gemeinbedarfsbedarfseinrichtung soll sich als frequenz- und strukturstärkendes Element in die Stärkung, insbesondere der nördlichen Innenstadt einbringen. Für die aktuell leerstehende und für eine Einzelhandelsnutzung unattraktiv gewordene „Persiluhrpassage“ wurde ein neues Raum- und Nutzungskonzept entwickelt. Hier soll durch Umbau des Bestands eine kulturelle Bildungseinrichtung entstehen, in welcher sowohl die Stadtbücherei Lünens, als auch im Kultur- und Bildungsbereich beheimatete Ehrenamtler und Vereine ein neues, gemeinsames Zuhause bekommen sollen. Mit einer kulturellen Bildungseinrichtung sollen Anknüpfungspunkte für Akteure aus dem Bereich Bildung und Kultur geschaffen werden. Auf rund 1 430 Quadratmetern soll der bürgernahe Lern- und Begegnungsort flexibel, experimentell, kreativ und inklusiv sein. Er soll aktives Bindeglied für eine nachhaltige Vernetzung zwischen öffentlichen Angeboten und ehrenamtlich Tätigen sein.
Da es sich vorliegend um eine geförderte Maßnahme handelt wird eine förderkonforme Arbeitsweise des Projektsteuerers vorausgesetzt und erwartet. Im Zuge der Zusammenarbeit wird der Projektsteuerer Teil der bereits bei der Stadt Lünen bestehenden Projektgruppe werden.
Der vorliegende Entwurf stellt keine vollständige Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 dar. Detailpläne zur Bauausführung liegen nicht vor. Dahingegen liegen bereits Detailpläne zur Inneneinrichtung und auch zur Informationstheke im Bereich des Foyer I vor. Vielmehr wurde durch das beauftragte Architekturbüro eine erweiterte Vorplanung und Kostenberechnung (Material- und Mengenplanung) erstellt.
Das Auftragsvolumen für den geplanten Umbau im Bestand beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR (Bau-, Planungs- und Baunebenkosten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauprojektsteuerung für den Umbau der „Persiluhrpassage“ in Lünen
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 51
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44534
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 10.1.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVY2P7.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.