Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Eduard-Spranger-Berufskolleg Lernfabrik 4.0 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/20/007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Eduard-Spranger-Berufskolleg Lernfabrik 4.0
Die Stadt Hamm beabsichtigt, auf dem Schulgelände des Eduard-Spranger-Berufskollegs eine Lernfabrik 4.0 zu errichten und auszustatten. Es soll eine Werkstatthalle mit einer Gesamtfläche von rd. 900 qm neu errichtet werden.
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des zuvor beschriebenen Vorhabens notwendigen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise und teilweise optional). Der Auftrag umfasst dabei die Anlagengruppen 1 bis 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI.
Eduard-Spranger-Berufskolleg
Vorheider Weg 8
59067 Hamm
Die Stadt Hamm beabsichtigt, auf dem Schulgelände des Eduard-Spranger-Berufskollegs eine Lernfabrik 4.0 zu errichten und auszustatten. Damit soll die Qualität der Ausbildungsgänge am technischen Berufskolleg erhöht werden und die Schülerinnen und Schüler sollen so auf die Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt ausreichend vorbereitet werden.
In diesem Vergabeverfahren sollen für die neu zu errichtende Werkstatthalle (900 qm Gesamtfläche) die Fachplanungen zum Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1-5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI mit den nachfolgenden Leistungsphasen – stufenweise – vergeben werden:
— KG 410 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen): Lph 1-3, 4 (optional), 5-8, 9 (optional)
— KG 420 (Wärmeversorgungsanlagen): Lph 1-3, 5-8, 9 (optional)
— KG 430 (Lufttechnische Anlagen): Lph 1-3, 4 (optional), 5-8, 9 (optional);
— KG 440 (Starkstromanlagen): Lph 1-3, 5-8, 9 (optional);
— KG 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen): Lph 1-3, 5-8, 9 (optional).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst in Stufe 1 nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für die in II.2.4) genannten Anlagengruppen beauftragt. Die weiteren Stufen mit den entsprechenden Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu späteren Zeitpunkten weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat. Weitere Details sind dem Mustervertrag als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum für das Ende der Leistungsphase 8 (Abrechnungszeitraum). Die Leistungen der optional zu beauftragenden Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eduard-Spranger Berufskolleg, Lernfabrik 4.0 – Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY2PS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html