FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ka - FE 04.0330/2020/ARB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen.
Der moderne Straßenbau steht vor neuen Herausforderungen aus Umwelt- und Klimaschutz sowie aus der Begrenztheit der Ressourcen. Ziel des vom Bundesverkehrsministerium und der BASt gemeinsam entwickelten Forschungsprogramms „Straße im 21. Jahrhundert – Innovativer Straßenbau in Deutschland“ ist es, die Straße funktional weiterzuentwickeln. Straßen müssen sicher, umweltverträglich und wirtschaftlich sein. Hierzu sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass fachlich und ökonomisch sinnvolle Innovationen schnellstmöglich in die Praxis überführt werden können. Die Straße im 21. Jahrhundert soll nicht nur als Transportweg, sondern auch als Innovationsträger etabliert und integraler Teil eines positiven nationalen und europäischen Innovationsklimas werden.
Die BASt nimmt traditionell eine Schlüsselposition in der kontinuierlichen Verbesserung des Innovationssystems des Straßenwesens in Deutschland ein. Die Erfolge der BASt in der Innovationsförderung im Straßenwesen beruhen auf einem gesamtheitlichen Verständnis des Innovationsprozesses, zielgerichtete technische Werkzeuge um Innovationen zu betreuen und die strategische Mitwirkung interdisziplinärer interner und externer Prozessbeteiligter. Kernaufgabe ist und bleibt die technische Bewertung und Betreuung von einzelnen Innovationen durch technische Entwicklungsschritte.
Diese technischen Prozesse sollen nun aus Sicht des Innovationsmanagements ergänzt werden, um Innovationen auch anhand ihrer nicht-technischen Innovationseigenschaften zu systematisieren, strategisch auszuwählen und zu betreuen. Die Verknüpfung der beiden in der Vergangenheit unabhängiger Prozesse soll zu einer deutlichen Effizienzsteigerung bei der Setzung von Innovationsimpulsen im Straßenwesen führen, um die Chancen für eine erfolgreiche und zügige Überführung von Innovationen in die Baupraxis zu fördern.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
—— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
—— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
— Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Auswertung von Innovationsmanagementprojekten – nachzuweisen durch mind. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1);
— Nr. 2: Erfahrung mit Innovationsmanagement-Projekten im Umfeld der öffentlichen Hand – nachzuweisen durch mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2);
— Nr. 3: Erfahrung mit Innovationsmanagementprojekten im Verkehrs- und Straßenwesen – nachzuweisen durch mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3);
— Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Eigenerklärung).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.