Vergabe Notarztdienst / Gestellung Notärzte Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0432-37
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Notarztdienst / Gestellung Notärzte
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Notarztdienstes im Stadtgebiet Münster in Tag- und Nachtdiensten inkl. Wochenend- und Feiertagsdiensten durch die von geeigneten Krankenhausträgern und ihren örtlichen Einrichtungen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 RettG NRW zur Verfügung gestellte qualifizierte notärztliche Besetzung von insgesamt 2 NEF im Wege der Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge (Anlage: Vereinbarung Notarztdienst). Gegenstand der Vereinbarungen Notarztdienst sind insgesamt 1 248 Dienste pro Jahr (312 pro Teillos). Im Umfang von weiteren 216 Diensten pro Jahr wird der Notarztdienst von der Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes mit eigenen Kräften sichergestellt (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten.
Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-Ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt“). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 1).
Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/- Arzt“). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ bewertet.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (a.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil der Pool-Notärzte mit Erfahrung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Münster / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (b.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil Facharzt-Qualifikation der für den Notärzte-Pool eingesetzten Notärztinnen/-ärzte / Gewichtung: 50 %
Preis – Gewichtung: 60 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (a.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil der Pool-Notärzte mit Erfahrung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Münster / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (b.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil Facharzt-Qualifikation der für den Notärzte-Pool eingesetzten Notärztinnen/-ärzte / Gewichtung: 50 %
Preis – Gewichtung: 60 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (a.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil der Pool-Notärzte mit Erfahrung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Münster / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (b.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil Facharzt-Qualifikation der für den Notärzte-Pool eingesetzten Notärztinnen/-ärzte / Gewichtung: 50 %
Preis – Gewichtung: 60 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (a.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil der Pool-Notärzte mit Erfahrung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Münster / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium – Name: Unterkriterium (b.) zum Kriterium „Qualität“: Anteil Facharzt-Qualifikation der für den Notärzte-Pool eingesetzten Notärztinnen/-ärzte / Gewichtung: 50 %
Preis – Gewichtung: 60 %
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
DDer Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienste Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung(bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienstbeginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEFmuss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt“). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.6. und 1.12. (Los 3). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt“). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ bewertet.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten.
Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-Ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt“). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.6. und 1.12. (Los 4).
Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-Arzt“). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ bewertet.
1) Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (s. Anlage Angebotsschreiben),
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (s. Anlage Angebotsschreiben),
3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG,
4) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate). Hinweis: Dies sind etwa das Handelsregister, die Handwerksrolle und -bei Dienstleistungsaufträgen — das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung bitte Ziff. 12 und 13 des Dokuments Bewerbungsbedingungen (s. Vergabeunterlagen) beachten.
Die Auftraggeberin wird für die für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen und diesen in die Angebotswertung miteinbeziehen.
1) Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (s. Anlage Angebotsschreiben)
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (s. Anlage Angebotsschreiben)
3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG
4) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate). Hinweis: Dies sind etwa das Handelsregister, die Handwerksrolle und – bei Dienstleistungsaufträgen – das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung bitte Ziff. 12 und 13 des Dokuments Bewerbungsbedingungen (s. Vergabeunterlagen) beachten.
Die Auftraggeberin wird für die für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen und diesen in die Angebotswertung miteinbeziehen.
5) Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG
Hinweis: Die AG wendet sich gem. § 11 Abs. 2 RettG NRW mit dieser Ausschreibung ausschließlich an Krankenhausträger mit ihren örtl. Einrichtungen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Keine
1) Eigenerklärung über geeignete Referenz/en über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen (s. Anlage Angebotsschreiben) unter Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers/Träger des Rettungsdienstes und des Auftragswertes.
Für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung bitte Ziff. 12 und 13 des Dokuments Bewerbungsbedingungen (s. Vergabeunterlagen) beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Es muss sich um die Durchführung notärztlicher Dienstleistungen i. S. v. §§ 2 Abs. 2, 11 Abs. 2 RettG NRW handeln, die b) im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Die AG wendet sich gem. § 11 Abs. 2 RettG NRW mit dieser Ausschreibung ausschließlich an Krankenhausträger mit ihren örtl. Einrichtungen.
2) Die AG setzt voraus, dass ausschließlich beim Auftragnehmer angestellte Notärztinnen/-ärzte (Arbeitnehmer) für die Leistung eingesetzt werden. Daher ist eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über geeignete Referenz/en über über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstandvergleichbare Leistungen (s. Anlage Angebotsschreiben) unter Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers / Träger des Rettungsdienstes und des Auftragswertes.
Für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung bitte Ziff. 12 und 13 des Dokuments Bewerbungsbedingungen (s. Vergabeunterlagen) beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
a) Es muss sich um die Durchführung notärztlicher Dienstleistungen i. S. v. §§ 2 Abs. 2, 11 Abs. 2 RettG NRW handeln, die
b) im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sind.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.