Kreis Herford, Abfallentsorgungsbetrieb, Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle in 2021 – 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-O-93 ZV 197/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Abfallentsorgungsbetrieb, Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle in 2021 – 2023
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde und stellt sicher, dass die schadstoffhaltigen Abfälle (Sonderabfälle) fachgerecht entsorgt werden. Die gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle (jährlich ca. 310 Mg) stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen von privaten Haushalten und dem Kleingewerbe der Kreise Herford und Minden–Lübbecke. Ausgeschrieben werden die schadstoffhaltigen Abfälle für die Jahre 2021-2023 in 4 Losen.
Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: AVV 160504 Spraydosen; AVV 150202 ölhaltige Betriebsmittel; AVV 200127 Farben, Lacke, Klebstoffe; AVV 200113 Lösemittel. Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet. Die gesammelten o. g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke. Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2018/2019. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden. Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht. Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 70 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: AVV 160507 Chemikalien anorganisch; AVV 160508 Chemikalien organisch; AVV 200119 Pestizide. Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet. Die gesammelten o. g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke. Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2018/2019. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden. Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht. Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 70 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3: AVV 200114 Säuren; AVV 200115 Laugen. Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet. Die gesammelten o. g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke. Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2018/2019. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden. Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht. Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 70 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 4: AVV 160602 NiCd-Batterien mit Lauge; AVV 160504 Feuerlöscher Gitterbox; AVV 160209 PCB-/PCT-haltige Erzeugnisse; AVV 200117 Fotochemikalien; AVV 200121 Quecksilberhaltige Abfälle. Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet. Die gesammelten o. g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke. Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2018/2019. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden. Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht. Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 70 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Angaben zu Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter),
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern,
3. bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU.
— Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2017, 2018, 2019) getrennt nach Jahren, mit separatem Ausweis, soweit es Leistungen betrifft, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
— zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG (gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln für den gesamten Auftragszeitraum);
— Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls ist zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet.
— die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum muss in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 70 Kilometern zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.