Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB Bielefeld vom 1.1.2021 bis 31.12.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 52151
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB Bielefeld vom 1.1.2021 bis 31.12.2023
Die Sicherheit der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der sich dort meldenden und aufhaltenden Asylsuchenden und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet.
Stadt Bielefeld - Zentrale Ausländerbehörde Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld betreibt im Auftrag und auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), in der ankommende Asylbewerber registriert werden. Die ZAB ist in einem Teil der ehemaligen Richmond-Kaserne, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld untergebracht. In dem denkmalgeschützten Gebäude wird eine erhebliche Bandbreite asyl- und ausländerrechtlicher Fragen bearbeitet. Die ZAB unterliegt wegen der sensiblen Thematik besonderen Sicherheitsanforderungen, die in und um das Gebäude herum berücksichtigt wurden.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische, religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören:
— Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen aufgrund von menschlichem Fehlverhalten, technischen Ursachen und Naturereignissen,
— Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der Einrichtungsleitung
— Absicherung der störungsfreien Organisation der Erstaufnahmeeinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer unterstützende Aufsicht
—— während der Taschengeldauszahlungen;
—— während Neuankünften und Transfers;
—— ggf. während weiterer – von der Einrichtungsleitung zu benennender – Abläufe
— Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände,
— Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall,
— umgehende Information des Auftraggebers sowie weiterer vom Auftraggeber benannter Personen bei erheblichen technischen oder infrastrukturellen Problemen,
— Es sind mindestens 2 Kontrollgänge pro Dienstzeit unter Einbeziehung der Überprüfung der Umzäunung bzw. Umfriedung des Geländes durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume, insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle;
— ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
Bei sicherheitsrelevanten Meldungen oder in sonstigen Notfällen ist umgehend die Polizei bzw. die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu alarmieren und einzuweisen. Um Mehrfachmeldungen zu vermeiden, wird die Polizei während der üblichen Büroarbeitszeiten nur durch die ZAB-Mitarbeiter in der Pforte informiert. Darüber hinaus leitet der Auftragnehmer die jedermann zumutbaren Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten ein und übernimmt die Warnung der Anwesenden. Des Weiteren ist umgehend die Einrichtungsleitung bzw. eine andere vom Auftraggeber benannte Person zu informieren.
Pfortendienst
Der Auftragnehmer gewährleistet in der Erstaufnahmeeinrichtung die durchgängige Besetzung der Pforte während der Dienstzeit. Der Auftragnehmer sichert die Erstaufnahmeeinrichtung vor unbefugtem Zutritt.
Zu den Sicherheitsdienstleistungen an der Pforte/am Empfang gehören nach Maßgabe der Einrichtungsleitung insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Zugangs-/Eingangskontrolle; Überprüfung der Zugangsberechtigung und ggf. Zutrittsverwehrung;
2. Empfangnahme und Weiterleitung der in der ZAB ankommenden Asylsuchenden in die Unterkunft (Späteinweisung)
a) Entgegennahme von Personalpapieren,
b) Erfassen der Personalien auf einem Späteinweisungs-Vordruck,
c) während der Fahrzeiten des ÖPNV,
i) Aushändigung eines Fahrplanes, Tickets für den ÖPNV und einer Weg Beschreibung,
d) außerhalb der Fahrzeiten des ÖPNV,
i) Organisation der gemeinsamen Beförderung mehrerer Asylsuchenden mit einem Taxi,
ii) Ausgabe eines Taxigutscheins an den Taxifahrer,
e) Alleinreisende minderjährige Asylbewerber sind über die Leitstelle der Feuerwehr an den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes zu vermitteln.
3. Bedienung der Telefonzentrale der Erstaufnahmeeinrichtung,
4. Entgegennahme der Post und Weiterleitung an die Einrichtungsleitung nach Maßgabe der Einrichtungsleitung,
5. Kontaktstelle für den Bereitschaftsdienst der ZAB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung besitzen und auf Grundlage dieser über eine betriebliche Praxis von mindestens 2 Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügen. Ferner muss der Auftragnehmer in das Handels- und Berufsgenossenschaftsregister eingetragen sein.
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Der Bieter soll im Rahmen seines Angebots eine Betriebsbeschreibung zur Verfügung stellen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklung der Mitarbeiterzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren hervorgehen. Des Weiteren soll der Bieter eine Liste mit drei Referenzen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Auftraggebern vorlegen, für die er bereits der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen seit 2017 mit einer Mindestdauer von 12 Monaten erbracht hat (incl. Nennung des Jahres der Auftragsausführung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des dortigen Ansprechpartners).
Die Angebotsdokumentation soll darüber hinaus folgende Angaben bzw. Nachweise enthalten:
— Gewerbeanmeldung nach § 34 a Gewerbeordnung (in Kopie);
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate, in Kopie);
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (Seite 1 und 2) und der für den AN wichtigen Sozialversicherungsträger aus dem laufenden Geschäftsjahr (in Kopie);
— Aussagen zur tariflichen Eingruppierung und Entlohnung sowie ggf. freiwillige, d. h. übertarifliche Leistungen;
— sofern vorhanden: Zertifikat nach DIN 77200 (in Kopie).
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001
Der Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden – d. h. je Schadensfall vorweisen können:
Schadensart/Mindesversicherungssumme:
— Personenschäden (für einzelne Personen) [Betrag gelöscht] EUR;
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR;
— Verlust von Schlüsseln [Betrag gelöscht] EUR;
— Vermögensschäden.
Sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz [Betrag gelöscht] EUR
— Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist vom Auftragnehmer vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen.
Es wird ausschließlich Personal des Auftrag nehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer erfüllt den Auftrag mit fachkundigen und zuverlässigen Kräften, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe sowie die nachfolgenden Anforderungen erfüllen.
Es sind stets Personen einzusetzen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen; soweit möglich werden Personen eingesetzt, die auch Sprachen der Hauptherkunftsländer sprechen. Mindestens jeweils die Hälfte der eingesetzten Sicherheitskräfte muss über grundlegende Englischkenntnisse verfügen. Das in der Pforte eingesetzte Personal muss über gute Englischkenntnisse verfügen.
Während der gesamten Dienstzeiten herrscht striktes Alkohol- und Betäubungsmittelverbot. Ein Dienstantritt im bereits alkoholisierten oder berauschten Zustand ist ebenfalls untersagt. Im gesamten Gebäude der ZAB gilt absolutes Rauchverbot.
Berufliche Qualifikation und Kenntnisse des Sicherheits- und Pfortenpersonals
— Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §§ 5a ff. BewachV oder gleichwertig (vgl. § 5d BewachV); bei Unterbringungseinrichtungen mit einer Regelbelegung von mehr als 1 001 Personen hat die Schichtleitung die Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig
— bei mindestens 30 % des in jeder Schicht eingesetzten Personals Erfahrung im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen von mindestens 2 Jahren
— Einweisung in die rechtlichen Grenzen des vorläufigen Festhalterechts (§ 127 Abs. 1 StPO) und das Notwehr- und Nothilferecht (§§ 32, 34 StGB)
— Schulung in deeskalierendem Verhalten bei Gefahrensituationen; der letzte Besuch einer Schulung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen; spätestens nach diesem Zeitraum sind Auffrischungs-Lehrgänge zu belegen
— Schulung in Erster-Hilfe; der letzte Besuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen; der Kurs ist spätestens alle 2 Jahre aufzufrischen,
— Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten dürfen nicht eigenverantwortlich als Sicherheitskräfte eingesetzt werden und werden auf den Personalschlüssel nicht angerechnet.
Persönliche Eignung des Sicherheits- und Pfortenpersonals
— Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten;
— Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne relevante Eintragungen;
— Einverständnis aller Beschäftigten, dass betreffend ihrer Person Unbedenklichkeitsprüfungen durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) über die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt werden;
— persönlich zuverlässiges Personal, das körperlich und geistig den Anforderungen des Sicherheitsdienstleistungsbereichs gewachsen ist;
— Meldung nach § 9 Abs. 3 BewachV – auf Verlangen ist die Meldung nachzuweisen;
— der Aufgabe entsprechendes gepflegtes äußeres Erscheinungsbild;
— freundliches und sympathisches Auftreten;
— ausreichende medizinische Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Grippe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sobald die grundsätzliche Zustimmung zur Auftragsvergabe des stadtintern zu beteiligenden Ausschusses vorliegt, teilt der AG dem zum Zuschlag vorgesehenen Bieter dieses mit. Innerhalb von 5 Werktagen hat der ausgewählte Bieter dem AG unaufgefordert die Namen der Beschäftigten schriftlich mitzuteilen, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden sollen.
Gleichzeitig übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber für das eingeplante Personal jeweils die u. a. Unterlagen per E-Mail, sofern sie nicht bereits dem Angebot beigefügt waren.
1. die Personaldaten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten),
2. ein Kurzprofil (1 DIN A4-Seite pro Person) über den beruflichen Werdegang und die persönliche Qualifikation
3. Kopien des erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate bei Abgabe);
4. Kopien der Ausbildungsnachweise (IHK-Nachweise, Nachweise über evtl. geforderte Zusatzqualifikation, etc.);
5. Computerschriftlich ausgefüllte und mit dem Stempel des Arbeitgebers versehene Einverständniserklärung der jeweiligen Personen, dass eine Unbedenklichkeitsprüfung durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird;
6. Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes
7. eine Eigenerklärung der jeweiligen Personen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs-, Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
Eine endgültige Auftragserteilung kann erst nach Vorlage und Prüfung aller zuvor genannten Nachweise erfolgen.
Für die Beschäftigten des AN muss ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. in seiner jeweils gültigen Fassung enthält, bestehen. Der AN muss vor Aufnahme der Arbeit und bei Erfordernis im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses den Nachweis der Eignung der Beschäftigten für den BD sicherstellen.
Der AN muss bei Angebotsabgabe seinen Offenlegungspflichten nachkommen und sicherstellen, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den für den Erfüllungsort Bielefeld anzuwendenden Mantel-, Lohn und Gehalts-Flächentarifverträgen zwischen Arbeitsgeberverband und einer Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzip eingesetzt werden.
Der AN verpflichtet sich, alle das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungsverordnung).
Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige Auftragnehmer einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim Auftraggeber stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen Änderung des Tariflohnes und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen auf der Grundlage der in der vorgelegten Kalkulation enthaltenen Werte. Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrages bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats berücksichtigt werden. Anträge auf Preisanpassung können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohnes.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ZGN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]