Wärmedämm-Verbundsysteme- Schule Polsumer Straße, Polsumer Straße 67, 45894 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2020-0265
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 209 / 169-4833
Fax: +49 209 / 169-4821
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmedämm-Verbundsysteme- Schule Polsumer Straße, Polsumer Straße 67, 45894 Gelsenkirchen
Wärmedämm-Verbundsysteme.
Schule Polsumer Straße
Polsumer Straße 67
45894 Gelsenkirchen
Bei dem Objekt handelt es sich um die Sanierung und Modernisierung der ehemaligen Uhlenbrockschule in Gelsenkirchen an der Polsumer Straße.
Geplant ist eine Gebäudesanierung nach EnEV 2016 und ein energetisch optimierter Umbau der 3 Baukörper der Schule:
Dämmung der Fassaden mit einem WDVS
— 1 300 m2 WDVS;
— 330 m Sockelprofil;
— 1 185 m2 Glattputz;
— 1 335 m2 Anstrich;
— 265 m2 Klinkerriemchen auf WDVS.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht;
— Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, durch Vorlage der:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist);
— Nur falls zutreffend – Vorlage des Insolvenzplans (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der beschäftigten Arbeitskräfte (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert/extra ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
— Nachweis von 3 Referenzen (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben.
Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis – Mindestdeckungssummen (VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle
Die Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Offene Verfahren erfolgt gemäß VOB/A – Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Für das Vergabeverfahren und die spätere Ausführung gilt die VOB (Teil A, B und C) in der Fassung der Gesamtausgabe 2019.
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung, bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind), sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten, sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde.
Angebote von Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn das Ziel der Bietergemeinschaft die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist. Im Angebot ist eindeutig auf die Bildung einer Bietergemeinschaft hinzuweisen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 234 abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind;
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
— in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u. s. w.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bieter müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Elektronische Angebote sind nur über die Vergabeplattform zugelassen.
Eine Übermittlung der Angebote auf anderen elektronischen Wegen (z. B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet.
Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Bei Vergabeverfahren, bei denen die Vergabeunterlagen zum Download auf der Vergabeplattform eingestellt sind, stellt der Auftraggeber die Ergebnisse der Angebotseröffnung elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die bauausführende Fachdienststelle der Stadt Gelsenkirchen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYQA
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-3607
Fax: +49 251 / 411-2165
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-3607
Fax: +49 251 / 411-2165