Innenputzarbeiten/Neubau Kombibad Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 375.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moorbrückenstraße 30
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-emsdetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenputzarbeiten/Neubau Kombibad Emsdetten
Innenputzarbeiten.
Emsdetten
— Baustelleneinrichtung;
— Musterflächen – 3 St.;
— Dokumentation Bauprodukte;
— Untergrund reinigen & prüfen – ca. 3 600 m2;
— Spritzbewurf, volldeckend/Mauerwerk – ca. 1 715 m2;
— Haftkontakt/Rillenspachtelung/Beton – ca. 1 737 m2;
— Kalk-Zementputz, Wände 2-lagig (Anstrich) – ca. 2 497 m2;
— Kalkzementputz, Wände 1-lagig (Fliesen) – ca. 955 m2;
— Kalkzementputz, Stützen 2-lagig (Anstrich) – ca. 121 m2;
— Kalkzementputz, Unterzüge-Betonbalken 2-lagig (Anstrich) – ca. 85 m2;
— Kalkzementputz, Wärmebänke/Tribünen 1-lagig (Fliesen) – ca. 125 m2;
— Fensterlaibungen – ca. 172 m2;
— Kalkzementputz Wände/Treppenhaus – ca. 103 m2;
— Kalkzementputz Decke mit Vorbehandlungen – ca. 10 m2;
— Putzarmierung – ca. 250 m2;
— Putzanschlüsse mit Fugendichtbandprofil – ca. 680 m;
— Putzeckleisten/Kunststoff – ca. 1 100 m;
— Putzabschlussprofil/Kunststoff – ca. 200 m;
— Wanddurchbrüche nachträglich / zeitversetzt putzen – ca. 30 m2;
— Schutzmaßnahmen Fenster/Türen – ca. 1 000 m2;
— Schutzmaßnahmen Boden – ca. 2 000 m;
— Schutzmaßnahmen Decke – ca. 2 000 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenputzarbeiten
Postanschrift: Emil-Sommer-Str. 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62DNL2
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.