Rahmenvereinbarung über die Massenentsäuerung von Archivgut für das Bundesarchiv Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.30 - 0552/19/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Massenentsäuerung von Archivgut für das Bundesarchiv
Rahmenvereinbarung über die Massenentsäuerung von Archivgut für das Bundesarchiv.
Es wird eine Auftragnehmerin gesucht, die Massenentsäuerung von jährlich ca. 1 200 000 Blatt heterogenen Archivguts einschließlich erforderlicher konservatorischer Nebenarbeiten und logistischen Leistungen übernimmt. Dabei handelt es sich jährlich um ca. 1-4 Einzelaufträge (in der Regel nicht weniger als 200 000 Blatt), die zu transportieren und zu entsäuern sind. Die zu transportierende Menge variiert im Einzelnen und beträgt ca. 60 lfd. m an Archivgut. Insgesamt sind jährlich bis zu ca. 250 lfd. m zu transportieren. Das Archivgut ist in Kartons transportsicher auf Paletten mit Folie verpackt. Die Begutachtung der Chargen ist einen Monat vor Behandlungsbeginn einzuplanen.
Die Auftraggeberin garantiert keine bestimmten Auftragsvolumina. Es handelt sich um einen Vertrag ohne Mindestabnahmemenge.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 1.9.2020 bis 31.8.2021 geschlossen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.8.2024 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.8.2024 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Eigenerklärung Haftpflicht- und Transportversicherung vom Bieter ist eine formlose Eigenerklärung beizufügen, dass im Auftragsfall ein Nachweis über eine Haftpflicht- und Transportversicherung (gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust und Diebstahl) für Sachschäden vorgelegt wird.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung, die personellen Ressourcen und die zur Verfügung stehenden Entsäuerungskapazitäten des Bieters liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung — gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist);
— als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Vom Bieter sind insgesamt mindestens 3 Referenzen einzureichen, wobei sich mindestens 2 Referenzen mit der Massenentsäuerung von heterogenem Archivgut beschäftigen müssen und mindestens eine Referenz mit konservatorischen Nebenleistungen. Die Referenz für die konservatorischen Nebenleistungen kann auch unabhängig von Massenentsäuerungsaufträgen erbracht worden sein.
Als eine mit dem Auftragsgegenstand der Art nach gleichwertige Referenz, wird nur die Entsäuerung von heterogenem Archivgut angesehen. Ein Referenzprojekt über entsäuerte Bücher werden hingegen nicht als gleichwertige Referenz angesehen, da sie kein heterogenes Archivgut in Form von Einzelblättern beinhaltet. Zu entsäuernde Bücher müssen unter anderem vor der Entsäuerung nicht vereinzelt werden.
Die genannten Referenzprojekte müssen außerdem mindestens eine Laufzeit von 12 Zeitmonaten aufweisen.
Soweit der Bieter 2 Referenzen einreicht, die sowohl die Massenentsäuerung als auch die konservatorischen Nebenleistungen beinhaltet und die gleichwertig mit dem Ausschreibungsgegenstand sind, werden diese als je 2 Referenzen für beide Leistungen gewertet.
— die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein;
— für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzvordruck" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz);
— es sind 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Betriebsbesichtigung im Rahmen des Vergabeverfahrens
Die Vergabestelle behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich der Überprüfung und Verifizierung der Eignung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.