Modernisierungsberatung Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2020_0063_OV_61
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierungsberatung
Das Kommunale Modernisierungsprogramm soll Wohnungseigentümer, genauer Klein- und EinzeleigentümerInnen, zu Investitionen in ihre Bestände motivieren. Der Fokus liegt auf Mehrfamilienhäusern im Einzeleigentum sowie im Besitz von Erbengemeinschaften und Wohneigentümergemeinschaften.
Stadtgebiet Bochum
44777 Bochum
Im Rahmen des 2016/2017 aufgestellten Handlungskonzeptes Wohnen Bochum wurden bezogen auf das Wohnraumangebot in Bochum Optimierungsbedarfe festgestellt. Im Ergebnis empfiehlt das Handlungskonzept zur Attraktivierung des Wohnstandortes Bochum eine deutliche Intensivierung der Aktivitäten in der Neubau- und Bestandsentwicklung.
Um Anreize für die Bestandsentwicklung zu setzen, legt die Stadt Bochum ein Kommunales Modernisierungsprogramm auf.
Das Kommunale Modernisierungsprogramm soll Wohnungseigentümer, genauer Klein- und EinzeleigentümerInnen, zu Investitionen in ihre Bestände motivieren. Der Fokus liegt auf Mehrfamilienhäusern im Einzeleigentum sowie im Besitz von Erbengemeinschaften und Wohneigentümergemeinschaften.
Es besteht die Option zweier Vertragsverlängerungen bis maximal Ende 2024 in Abhängigkeit der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden. (Hinweis: Bei Aufträgen ab [Betrag gelöscht] EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ich bin in einem Berufsregister eingetragen (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
Zur Bescheinigung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin ist mit dem Angebot eine Beschreibung des Firmenprofils (institutionelle Struktur) in geeigneter Weise mit Angabe einer Kontaktperson auf maximal 3 einseitig bedruckten DIN-A-4 Seiten vorzulegen.
Zudem ist eine Beschreibung der beruflichen und fachlichen Qualifikation des einzusetzenden Personals einzureichen.
Von dem/der BewerberIn sind dabei folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
Mindestanforderungen an das Büro
— Bei dem anbietenden Büro handelt es sich um ein Architektur- oder Ingenieurbüro.
— Der/die Inhabende/n ist/sind Mitglied/er der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen oder einer vergleichbaren Berufskammer (bei einer BewerberInnengemeinschaft (siehe 3.2.) ist dieses Kriterium von mindestens einem der beteiligten Büros zu erfüllen).
— Die Modernisierung von Wohnimmobilien bzw. die standortgerechte Bestands- und Quartiersentwicklung mit Fokus Wohnen bildet ein Tätigkeitsfeld des Büros.
— Die operative Leistungsfähigkeit zur vertragsgerechten Erbringung der geforderten Leistungen kann dauerhaft gewährleistet werden. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen personellen Kapazitäten, eine Vertretungsregelung ist für die gesamte Dauer der Beauftragung sicherzustellen. Des Weiteren umfasst dies die zur Projektorganisation und -durchführung notwendige technische und sonstige Ausstattung.
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
— Persönliche Voraussetzung für die Tätigkeit als ModernisierungsberaterIn ist ein an einer Universität oder Fachhochschule absolviertes Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens, welches mit dem Diplom- bzw. Mastergrad abgeschlossen wurde. Die geforderten Leistungen können auch von mehreren Personen erbracht werden, sofern diese jeweils die vorgenannte Qualifikation aufweisen.
— Das einzusetzende Personal verfügt über fundierte Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
—— Modernisierung von Wohnimmobilien inklusive der rechtlichen und technischen Anforderungen;
—— Baurecht, insbesondere Bauordnungs- und Bauplanungsrecht;
—— Fördermöglichkeiten von Bund und Land, insbesondere Landes-Wohnraumförderung, KfW-Programme sowie BAFA-Förderung;
—— Objektbezogenes architektonisches Entwerfen und Entwickeln;
—— Stadtplanung, -entwicklung und -gestaltung;
—— Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
— Soll die Tätigkeit als ModernisierungsberaterIn von mehr als einer Person ausgeübt werden, ist die vorgesehene Erbringung der Leistungen in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht zu konkretisieren (anteilige Arbeitszeitverteilung und ggf. inhaltliche Aufteilung).
Die Bereitschaft zur selbstständigen Information/Weiterbildung über neue Entwicklungen und Fördermöglichkeiten in den skizzierten Themenfeldern sowie zur Konzeption und Präsentation von Vorträgen werden vorausgesetzt.
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Die in der Anlage beigefügten „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Bochum für Verträge mit freiberuflich Tätigen" (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden Bestandteil des abzuschließenden Dienstvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote wird unabhängig von deren Inhalt bei der Angebotswertung der bis zum 30.06. (bei späteren Vergabeverfahren: bis 31.12.) geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem bei der Leistungserbringung geltenden Steuerrecht.
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 0234-910, 4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 10.7.2020 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYRH
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ((vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen)).