Vergabe Notarztdienst/Gestellung Notärzte Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0432-37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Notarztdienst/Gestellung Notärzte
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Notarztdienstes im Stadtgebiet Münster in Tag-und Nachtdiensten inkl. Wochenend- und Feiertagsdiensten durch die von geeigneten Krankenhausträgern und ihren örtlichen Einrichtungen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 RettG NRW zur Verfügung gestellte qualifizierte notärztliche Besetzung von insgesamt 2 NEF im Wege der Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge (Anlage: Vereinbarung Notarztdienst). Gegenstand der Vereinbarungen Notarztdienst sind insgesamt 1.248 Dienste pro Jahr (312 pro Teillos). Im Umfang von weiteren 216 Diensten pro Jahr wird der Notarztdienst von der Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes mit eigenen Kräften sichergestellt (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
312 Dienstschichten/Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Die Auftraggeberin (AG) hat das einmalige Recht, den Vertrag für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. In diesem Fall informiert sie den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen/Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
312 Dienstschichten/Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Die Auftraggeberin (AG) hat das einmalige Recht, den Vertrag für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. In diesem Fall informiert sie den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen/Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
312 Dienstschichten/Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
DDer Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Die Auftraggeberin (AG) hat das einmalige Recht, den Vertrag für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. In diesem Fall informiert sie den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen/Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
312 Dienstschichten/Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt"). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt"). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität" bewertet.
Die Auftraggeberin (AG) hat das einmalige Recht, den Vertrag für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. In diesem Fall informiert sie den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen/Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (s. Anlage Angebotsschreiben),
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (s. Anlage Angebotsschreiben),
3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG,
4) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate). Hinweis: Dies sind etwa das Handelsregister, die Handwerksrolle und -bei Dienstleistungsaufträgen — das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung bitte Ziff. 12 und 13 des Dokuments Bewerbungsbedingungen (s. Vergabeunterlagen) beachten.
Die Auftraggeberin wird für die für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen und diesen in die Angebotswertung miteinbeziehen.
1) Eigenerklärung über geeignete Referenz/en über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen (s. Anlage Angebotsschreiben) unter Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers/Träger des Rettungsdienstes und des Auftragswertes.
Für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung bitte Ziff. 12 und 13 des Dokuments Bewerbungsbedingungen (s. Vergabeunterlagen) beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Es muss sich um die Durchführung notärztlicher Dienstleistungen i. S. v. §§ 2 Abs. 2, 11 Abs. 2 RettG NRW handeln, die b) im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sind.
1) Die AG wendet sich gem. § 11 Abs. 2 RettG NRW mit dieser Ausschreibung ausschließlich an Krankenhausträger mit ihren örtl. Einrichtungen.
2) Die AG setzt voraus, dass ausschließlich beim Auftragnehmer angestellte Notärztinnen/-ärzte (Arbeitnehmer) für die Leistung eingesetzt werden. Daher ist eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung.
Für die Erbringung der notärztlichen Dienstleistungen im öffentlichen Rettungsdienst gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW. Eingesetzt werden dürfen überdies nur Notärztinnen/-ärzte, die über die in der Anlage Leistungsbeschreibung geforderte Qualifikation verfügen: Fach- oder Assistenzärztinnen/-ärzte mit (je nachdem, ob als Rotations-Notärztin/-arzt oder Poolnotärztin/-arzt eingesetzt) Fachkunde Rettungsdiens to der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin einer Ärztekammer sowie mindestens 20 Fortbildungspunkten in den letzten 24 Monaten gem. Vorgaben der ÄK Westfalen-Lippe und mindestens 25 Notarzteinsätze in den letzten 5 Jahren gem. § 4 RettG NRW.
1) Tarifbindung des Auftragnehmers im Hinblick auf die für die Leistungserbringung eingesetzten Notärztinnen/-ärzte. Mit Angebotsabgabe sind in der Anlage Angebotsschreiben der/die gültige/n Tarifvertrag/-verträgeeinschließlich Ablauf der Gültigkeit anzugeben (s. Vergabeunterlagen).
2) Einsatz von beim Auftragnehmer angestellte Notärztinnen/-ärzte (Arbeitnehmer). Daher ist eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung (s. Anlage Leistungsbeschreibung). Die gültige Erlaubnis ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement, Klemensstr. 10, 48143 Münster.
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die Elektronische Angebotsabgabe ist von der Stadt Münster seit dem 1.1.2020 bei allen Vergabeverfahren die Alleinige zugelassene Form der Angebotsabgabe.
Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben.
Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, die wird ringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Die „Video-Tutorials" bieten eine gute Hilfestellung bei den ersten Schritten hin zur elektronischen Angebotsabgabe.
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die Installation eines „Bieter tools" auf Ihrem Computer notwendig. Das Bieter tool wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen.
Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte Signatur in Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine Einschränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte keine Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.
Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht einmal von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet.
Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=[removed]
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung;
— ggf. gültige E-Mail-Adresse;
— Anschrift;
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge:
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezial gesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten,
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen,
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYR9Y
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html