EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfallmengen Referenznummer der Bekanntmachung: 335.196
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützermiel 3
Ort: Swisttal-Miel
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://krs.rsag.de/
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfallmengen
Die KompostWerke Rhein-Sieg GmbH & Co. KG schreibt zum 1.1.2021 die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Gesamtleistung wird in 4 gleichen Mengenlosen vergeben. Es sind je Los die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen:
Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 3)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 4)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Lose 1 bis 4:
— Übernahme und Verwiegung des Bioabfalls an der vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlagstelle am Standort Sankt Augustin;
— Transport des übernommenen Bioabfalls zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungsanlage/-n (inkl. Nachtransporte);
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls;
— Entsorgung/Verwertung der anfallenden Reststoffe/Störstoffe/Siebreste sowie der Gärreste/Kompost.
Weitere Rahmenbedingung/-en:
— Technikoffene Ausschreibung (Kompostierung oder Vergärung).
Die Bieter können Angebote zu einem, mehreren oder allen Losen abgeben.
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
Kompostwerk KRS
Auf dem Sand
53757 Sankt Augustin
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Siehe II.2.11)
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022. Der Vertrag verlängert sich einmalig um drei Monate (bis zum 31.3.2023), sofern er nicht spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2)
Kompostwerk KRS
Auf dem Sand
53757 Sankt Augustin
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Siehe II.2.11)
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022. Der Vertrag verlängert sich einmalig um drei Monate (bis zum 31.3.2023), sofern er nicht spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 3)
Kompostwerk KRS
Auf dem Sand
53757 Sankt Augustin
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 3)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Siehe II.2.11)
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022. Der Vertrag verlängert sich einmalig um drei Monate (bis zum 31.3.2023), sofern er nicht spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 4)
Kompostwerk KRS
Auf dem Sand
53757 Sankt Augustin
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 4)
— 5 000 – 5 750 Mg im Jahr 2021 und
— 4 000 – 5 750 Mg im Jahr 2022.
Siehe II.2.11)
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022. Der Vertrag verlängert sich einmalig um drei Monate (bis zum 31.3.2023), sofern er nicht spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten)
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall;
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungsanlage/-n;
— Ggfs. Nachweis, dass ein Notifizierungsanspruch für eine Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich insgesamt mindestens 4 000 Mg/a Bioabfall in mindestens 2 Jahren (Zeitraum 2017 bis 2019). Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot für 2, 3 oder 4 Lose ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten.
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Die Nutzungsnachweise müssen der Gesamtmenge der insgesamt angebotenen Lose entsprechen, damit tatsächlich ein Zuschlag auf alle angebotenen Lose möglich wäre. Je Los ist die Nutzung von max. 2 Anlagen zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, sich ggf. die vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I. 3) „Kommunikation“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)“ an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY2LC
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.