FE 18.0027/2020 – Auswirkung des Einsatzes von Lang-Lkw vom Typ 1 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE 18.0027/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 18.0027/2020 – Auswirkung des Einsatzes von Lang-Lkw vom Typ 1
FE 18.0027/2020 – Auswirkung des Einsatzes von Lang-Lkw vom Typ 1.
Auswirkung des Einsatzes von Lang-Lkw vom Typ 1:
Da die am eigentlichen Feldversuch mit Lang-Lkw teilnehmende Anzahl von Lang-Lkw des Typs 1 (verlängertes Sattelkraftfahrzeug) sehr gering war, konnten für diesen Typ nicht alle Fragen bis Ende des fünfjährigen Feldversuchs beantwortet werden. Insofern sollen im Rahmen eines neuen Projekts nun alle noch offenen Fragen zum Einsatz von Lang-Lkw vom Typ 1 behandelt werden.
Aufbauend auf den erfolgten Untersuchungen zu den Verkehrsnachfragewirkungen der Lang-Lkw-Typen 2-5 ist das primäre Ziel der neuen Untersuchung eine Ergänzung um die Einschätzung des Marktpotenzials für Lang-Lkw vom Typ 1. Insbesondere gilt es, die Grundlage für eine modellgestützte Beurteilung von Verkehrsnachfragewirkungen der Lang-Lkw vom Typ 1 in einem möglichen Regelbetrieb zu generieren. Die empirischen Erkenntnisse sollen die Grundlage für die Modellierung von zu definierenden Szenarien eines Einsatzes von Lang-Lkw vom Typ 1 in Deutschland sowie in der EU bilden. Ziel der Modellierung der Verkehrsnachfrage in den verschiedenen Szenarien ist die Identifizierung potenzieller Rebound-Effekte sowie intra- und intermodaler Verlagerungswirkungen durch den Einsatz der Lang-Lkw vom Typ 1. Die Modellierung soll schließlich eine verlässliche Abschätzung liefern, inwieweit sowohl nachfrage-, umwelt- als auch wettbewerbs- bzw. standortrelevante Auswirkungen durch den Einsatz von Lang-Lkw vom Typ 1 zu erwarten sind.
Im zweiten Untersuchungsteil sollen die möglichen Auswirkungen eingeschätzt werden, die sich auf Basis der ermittelten Vorkommenshäufigkeit und den vorliegenden Erkenntnissen zur Befahrbarkeit von Straßenverkehrsanlagen durch Lang-Lkw vom Typ 1 ggfs. einstellen könnten.
Der dritte Untersuchungsteil soll die möglichen Auswirkungen auf die Straßenbeanspruchung, hier insbesondere Auswirkungen auf die Nutzungsdauer, betrachten und der vierte Untersuchungsteil schließlich die Auswirkung auf die sicherheitstechnische Ausstattung von Straßentunneln durch Lang-Lkw vom Typ 1.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zum Einsatz mit Lang-Lkw – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1),
2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Verkehrsnachfragemodellierungen im Güterverkehr – Nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2),
3. Kenntnisse und Erfahrungen zu Fragen im Zusammenhang mit der Befahrbarkeit von Straßenverkehrsanlagen – Nachzuweisen durch mindestens1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3),
4. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung Analysen zu Fragen der Straßenbeanspruchung durch den Güterverkehr- Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 4),
5. Kenntnisse und Erfahrungen mit der rechnerischen Dimensionierung von Straßenoberbauten in Asphalt- und Betonbauweise – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 5),
6. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von quantitativ-risikoanalytisch basierten Untersuchungen zu Fragen der sicherheitstechnischen Ausstattung von Straßentunneln – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzanwendung. (Referenzliste 6),
7. Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.