Lieferung und Transport von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-038-65L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Postanschrift: Am Rathhaus 1
Ort: Bedburg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50181
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bedburg.de
Postanschrift: Gladbacher Str. 111
Ort: Elsdorf
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elsdorf.de
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Transport von elektrischer Energie
Der Rhein-Erft-Kreis schreibt für seine Abnahmestellen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und als Vertreter für die Städte Frechen, Elsdorf und Bedburg in deren Namen und für deren Rechnung den Strombedarf für den Lieferzeitraum vom 1.1.2021 0.00 Uhr bis 31.12.2025 24.00 Uhr aus. Jedes der Kalenderjahre stellt ein Lieferjahr dar.
Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Lieferung und der Transport von elektrischer Energie an die von den Auftraggebern benannten Abnahmestellen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf sowie deren Messung (Vollstromversorgung) und damit frei Abnahmestelle.
Der Gesamtumfang beträgt für das Lieferjahr 2021 ca. 15,4 GWh/a an 630 Marktlokationen, für das Lieferjahr 2023 ca. 15,5 GWh/a an 630 Marktlokationen und für die Lieferjahre 2022, 2024 und 2025 ca. 15,4 GWh/a an 630 Marktlokationen. Der Strombedarf der Marktlokationen ist auf 2 Lose aufgeteilt. Im Los 1 werden durch die Auftraggeber ökologische Anforderungen an die Stromlieferung ausgeschrieben. Für das Los 2 werden keine ökologischen Anforderungen ausgeschrieben. Die Marktlokationen liegen in dem Netzgebiet der Rheinische NETZ Gesellschaft mbH, der Westnetz GmbH und der Stadtwerke Brühl GmbH.
Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Stadt Bedburg
Am Rathhaus 1
50181 Bedburg
Stadt Elsdorf
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Im Los 1 sind die Abnahmestellen des Rhein-Erft-Kreises sowie der Stadt Frechen gebündelt. Für diese Abnahmestellen wird der Strombedarf unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen ausgeschrieben. So ist als Mindestanforderung die Lieferung von 100 % Strom aus erneuerbare Energiequellen definiert einhergehend mit dem Wertungskriterium einer Reinvestitionsquote in neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Der Gesamtumfang für 322 Marktlokationen beträgt für das Lieferjahr 2021 ca. 10,7 GWh/a.
Der Gesamtumfang für 323 Marktlokationen beträgt für die Lieferjahre 2022 bis 2025 ca. 10,8 GWh/a. Die Marktlokationen liegen in dem Netzgebiet der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der Westnetz GmbH und der Stadtwerke Brühl GmbH.
Stammdaten und 1/4-Stunden-Lastgangwerte für RLM-Abnahmestellen sowie Stammdaten und 1/4-Stunden-Lastgangwerte für Standardlastprofile der SLP-Marktlokationen jeweils über ein Kalenderjahr werden den Bietern nach Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der „Vertraulichkeitserklärung des Bieters" ist als Formular den Ausschreibungsunterlagen zum Download beigefügt. Die Kommunikation dazu erfolgt über das Vergabeportal.
Beiden Seiten steht für das vierte Lieferjahr (2024) und das fünfte Lieferjahr (2025) jeweils ein Kündigungsrecht zu:
Das Kündigungsrecht kann durch den Auftragnehmer bis spätestens zum 31.3.2023 für das Lieferjahr 2024 bzw. bis spätestens zum 31.3.2024 für das Lieferjahr 2025 ausgeübt werden. Der Auftragnehmer muss für eine Kündigung nachweisen, dass die Preise für die von ihm zu entwertenden Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien in den beiden optionalen Lieferjahren 2024 und 2025 gem. den ausgeschriebenen Anforderungen um mindestens 15 % gestiegen sind. Referenzwert für die Berechnung der Preissteigerung ist der mit dem Angebot im Preisblatt angegebene Preis für die Herkunftsnachweise.
Das Kündigungsrecht kann durch die Auftraggeber bis spätestens zum 31.3.2023 für das Lieferjahr 2024 bzw. bis spätestens zum 31.3.2024 für das Lieferjahr 2025 ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden.
Strom ohne ökologische Anforderungen
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Stadt Bedburg
Am Rathhaus 1
50181 Bedburg
Stadt Elsdorf
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Im Los 2 sind die Abnahmestellen der Städte Elsdorf und Bedburg gebündelt, für diese Abnahmestellen wird die Stromlieferung ohne weitere ökologische Anforderungen ausgeschrieben.
Der Gesamtumfang für 308 Marktlokationen beträgt für die Lieferjahre 2021 bis 2025 ca. 4,6 GWh/a. Die Marktlokationen liegen in dem Netzgebiet der Westnetz GmbH.
Stammdaten und 1/4-Stunden-Lastgangwerte für RLM-Abnahmestellen sowie Stammdaten und 1/4-Stunden-Lastgangwerte für Standardlastprofile der SLP-Marktlokationen jeweils über ein Kalenderjahr werden den Bietern nach Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der „Vertraulichkeitserklärung des Bieters" ist als Formular den Ausschreibungsunterlagen zum Download beigefügt. Die Kommunikation dazu erfolgt über das Vergabeportal.
Dem Auftraggeber steht für das vierte Lieferjahr (2024) und das fünfte Lieferjahr (2025) jeweils ein einseitiges Kündigungsrecht zu, das bis spätestens zum 31.3.2023 für das Lieferjahr 2024 bzw. bis spätestens zum 31.3.2024 für das Lieferjahr 2025 ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit);
— ggf. Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft;
— Eigenerklärung Ausschlussgründe für den Bieter und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VD Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit).
— Wenn zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmen eingesetzt werden, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
— Angabe zu erforderlichen Arbeitskräften — nur nach gesonderter Aufforderung — (vgl. VD Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit).
— Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Anlage zum VD Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit).
Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird abgefragt und als Eignungskriterium festgelegt.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. Etage 2, Flur A, Zi. 62.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schutz der Vertraulichkeit
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Schutz der Vertraulichkeit eine Verschwiegenheitserklärung („Vertraulichkeitserklärung des Bieters") abzugeben ist. Näheres kann Punkt II.2.4 der Bekanntmachung (Ausführungen je Los) entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUY26Y
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.