Rahmenvertrag für Whiteboard-Tafelanlagen und interaktive Displays
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]2004/2007
Fax: [gelöscht]/2004/2007
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Whiteboard-Tafelanlagen und interaktive Displays
Der Auftraggeber möchte über eine Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 315 interaktive Displays sowie 290 Whiteboard-Tafelanlagen in Form von Whiteboardpylonensystemen beschaffen. Die garantierten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die interaktiven Displays werden in 2 verschiedenen Größenformen und z.T. auf fahrbaren Halterungen benötigt. Der Auftrag umfasst jeweils die Lieferung und Montage sowie für die Displays die Inbetriebnahme (Los 2 und 3) und Einweisung (Los 2).
Angebote können sowohl für ein, 2 als auch 3 Lose abgegeben werden.
Lieferung und Montage von Whiteboard-Tafelanlagen
Lieferung und Montage von 290 Whiteboard-Tafelanlagen in Form von Whiteboardpylonensystemen über einen Zeitrau von 48 Monaten (Rahmenvertrag). Die garantierten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Lieferung und Montage von festinstallierten interaktiven Displays
Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahmen von 300 Interaktive Displays (86'') inkl. Software und Halterungen sowie Einweisung (Rahmenvertrag). Die garantierten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach der Montage und dem Anschluss der Geräte ein kurzer Funktionstest durchgeführt wird. Außerdem erhält das Lehrpersonal vom Auftragnehmer nach Aufforderung des Auftraggebers an jedem der 6 Schulstandorte nach Montage der ersten Lieferung eine kurze Einweisung in die Funktionalität und Bedienbarkeit des Gesamtsystems.
Lieferung und Montage von mobilen interaktiven Displays
Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahmen von 12 mobilen interaktiven Displays (86'') und 3 mobilen interaktiven Displays (75'') inkl. Software und Halterungen sowie Einweisung (Rahmenvertrag). Die garantierten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach der Montage und dem Anschluss der Geräte ein kurzer Funktionstest durchgeführt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis bei Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis bei Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis bei Vermögensschäden. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Bieters zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Erhöhung einer entsprechenden Versicherung abzugeben. Der Nachweis über das Bestehen der Versicherung ist vor Zuschlagserteilung zu erbringen.
— Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU/EN;
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung (E2 F531 EU-EN);
— ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV)/Eignungsleihe (nach § 47 VgV) – Angaben zur beabsichtigten.
Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (E3 F 532 EU-EN/ E4 F 533 EU-EN).
— mind. fünf Referenzen als Eigenerklärung über die Lieferung und Montage von mindestens 20 Tafeln (Los 1) beziehungsweise 20 Displays (Los 2) bzw. 10 mobile Displays (Los 3) aus den letzten 3 Jahren (36 Monate). Der Auftraggeber, Kontaktdaten der Ansprechstelle des Auftraggebers sowie die Liefermengen und Zeiträume sind zu benennen;
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung (§2 F531 EU-EN);
— ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) – Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (E3 F 532 EU-EN/E4 F 533 EU-EN).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.