Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtteil Siegen-Geisweid Referenznummer der Bekanntmachung: 113_20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenplatz 7
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 404-0
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtteil Siegen-Geisweid
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Einrichtung, Organisation und Verwaltung eines Quartiersmanagements mit Verfügungsfonds über den Zeitraum von 4 Jahren im Stadtteil Siegen-Geisweid.
57078 Siegen-Geisweid
Nachdem die öffentliche Hand umfassend im Stadtteil tätig geworden ist und die Voraussetzungen für mehr Lebensqualität in Siegen-Geisweid geschaffen hat, soll nun das Engagement von Privaten gefördert werden. Die Aktivierung privater Eigeninitiative soll durch die Initiierung eines Quartiersmanagements und eines Verfügungsfonds gelingen.
Daher sollen die Arbeitsschwerpunkte des Quartiersmanagements im Bereich Zentren- und Leerstandsmanagement, der Einführung und Verwaltung des Verfügungsfonds sowie der Bündelung und Vermittlung sozialer Angebote liegen. Zielgruppe ist dabei die heterogene Bevölkerung im Stadtteil, möglichst alle Bevölkerungsgruppen sollen eingebunden werden. Das Image des Projektgebietes soll ebenso im Hinblick auf die gesamtstädtische Wahrnehmung verbessert werden.
Das Quartiersmanagement agiert als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft, lokalen Akteuren, Verwaltung und Politik.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1) Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Eine Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben/Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Ein Teilnahmeantrag, der auch bei Ablauf der Nachfrist nicht die geforderten Angaben/Unterlagen enthält, wird nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht;
2) Es wird geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebende Leistung vertragsgerecht auszuführen, insbesondere ob die festgelegten Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt werden. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV);
3) Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 6 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt anhand von Referenzprojekten. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Die Bewertung erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem. Die Bewertungsmatrix ist den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb beigefügt. Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogen sind folgende Angaben zu machen:
— schriftliches Unternehmensprofil/Firmenprofil;
— Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Im vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogen sind folgende Angaben zu machen:
— Büro-Referenzen: Referenzprojekte im Bereich des Quartiersmanagements, Stadtteilmanagements oder vergleichbare Projekte in den vergangenen 5 Jahren;
— Büro-Referenzen: Weitere Referenzprojekte im Bereich der Bürgerbeteiligung in den vergangenen 5 Jahren (ohne die zu 1) zugeordneten);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Es ist mindestens ein Referenzprojekt im Bereich des Quartiersmanagements, Stadtteilmanagements oder vergleichbare Projekte in den vergangenen 5 Jahren vorzuweisen,
— Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, deren Leistungen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (d. h. seit einschließlich 2015) durchgeführt und abgeschlossen wurden.
1) Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Bescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Auch bei Unterauftragnehmern/Nachunternehmern dürfen keine der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen.
2) Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zu III.2.2): Die Quartiersmanagerin bzw. der Quartiersmanager benötigt Qualifikationen im Bereich Stadt- und Quartiersentwicklung, mindestens mit Abschluss Bachelor oder vergleichbar im Bereich Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbarer planerischer Ausrichtung. Zudem ist eine Berufserfahrung im Bereich Stadt- und Quartiersentwicklung von mindestens 2 Jahre notwendig.
2) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen sowie die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem elektronischen Vergabeportal www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt;
3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens zum 3.7.2020, 10.00 Uhr, über das o. g. Vergabeportal zu stellen;
5) Der Bewerbungsbogen mit ggf. weiteren Anlagen ist in Textform über das o. g. Vergabeprotal über den Link „Bewerben“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (z. B. in Papierform oder nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens oder nicht unter Verwendung des Links „Bewerben“) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden;
6) Mehrfachbewerbungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für den Austausch von vorgesehenen Unternehmen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
7) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen;
8) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften.
Die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantragstellen (siehe § 160 GWB).
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