Lieferung von Notebooks und Dockingstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 0247-10-20-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Notebooks und Dockingstationen
Zwecks deutlicher Aufstockung der vorhandenen Homeoffice-Arbeitsplätze zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes während einer möglichen zweiten Welle der Corona-Pandemie oder sonstiger vergleichbarer Ereignisse ist kurzfristig die Beschaffung von 500 Notebooks (in verschiedenen Konfigurationen), 500 Dockingstations sowie Eingabegeräten erforderlich.
Notebooks, 15 Zoll
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Lieferung von 400 Notebooks (15 Zoll) inkl. Eingabegeräte.
Die Lieferung erfolgt in 2 Chargen:
— 200 Notebooks/Zubehör innerhalb von 3 Wochen und
— 200 weitere Notebooks/Zubehör innerhalb von 4 Wochen nach der ersten Lieferung.
Notebooks, 17 Zoll
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Lieferung von 100 Notebooks (17 Zoll), inkl. Eingabegeräte.
Die Lieferung erfolgt in 2 Chargen:
— 50 Notebooks/Zubehör innerhalb von 3 Wochen und
— 50 weitere Notebooks/Zubehör innerhalb von 4 Wochen nach der ersten Lieferung.
Dockingstationen
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Lieferung von 500 Dockingstationen
Die Lieferung erfolgt in 2 Chargen:
— 250 Dockingstationen innerhalb von 3 Wochen und
— 250 weitere Dockingstationen innerhalb von 4 Wochen nach der ersten Lieferung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären.
Die Erklärung ist – auf Verlangen der Vergabestelle – für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Benennung von mindestens einer Referenz (unter Angabe der Adresse, des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin, der Telefonnummer, der Anzahl der gelieferten Geräte (Hauptkomponenten) sowie des Liefer-/Ausführungszeitraums,
— Lieferung von 100 Notebooks;
— Referenzeitraum: 1.6.2019-31.5.2020.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern hierdurch die Mindestzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen (z. B. durch die Benennung weiterer Referenzen) ist unzulässig.
1. Abschluss des Integritätsvertrags (Muster siehe Vergabeportal),
2. Eintragungen im Vergaberegister (Infostelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW) können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine Teilmaßnahme im Zusammenhang mit der deutlichen Erhöhung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes während einer – für den Herbst d. J. erwarteten – zweiten Welle der Corono-Pandemie oder vergleichbarer Ereignisse.
In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung/Bekanntmachung der Europäischen Union vom 1.4.2020 – Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation (Ziffern 2, 2.2) verwiesen.
Die Angebotsfrist wird daher auf 21 (volle) Kalendertage gekürzt.
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular;
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung/-en /Los;
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend);
— Formblatt „Unteraufträge".
2. Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Formblatt Referenzen;
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe";
— Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen.
3. Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl):
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert);
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrages;
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot/Los.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY20L
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.