Schülerspezialverkehre Ev. Bekenntnisgrundschule – Ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: SSPV EvBgS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brunkelpfad 1
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fcs-siegen.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehre Ev. Bekenntnisgrundschule – Ex-Post
Der Auftrag hat die Durchführung von Schülerspezialverkehren für die Ev. Bekenntnisgrundschule zum Gegenstand, deren Träger der Auftraggeber ist. Der Auftrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren und einer einseitigen Option auf Verlängerung um einmal 1 weiteres Jahr ausgeschrieben, mithin für längstens 4 Jahre. Leistungsbeginn ist am 12.8.2020.
Die einzelnen Lose umfassen jeweils die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die in insgesamt 3 räumlich definierten Bereichen wohnhaft sind. Die Beförderungsleistungen in den jeweiligen Bereichen werden als Gebietslose ausgeschrieben. Die anzufahrenden Haltestellen sind in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) aufgeführt und abrufbar unter:
https://www.vws-siegen.de/fahrplan/haltestellen/haltestellen-namen/.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge und das Fahr- sowie Begleitpersonal sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Fahrzeugalter darf maximal 10 Jahre betragen. Die Schadstoffklasse der eingesetzten Fahrzeuge muss es ermöglichen, in die ausgewiesene Umweltzone der Stadt Siegen einzufahren.
Beförderung der Schüler aus Siegerland und angrenzenden Gebieten (siehe Beschreibung)
Ev. Bekenntnisgrundschule
Brunkelpfad 1
57258 Wilnsdorf-Rudersdorf
Los 1 (Linie B1) umfasst die Beförderung von Grundschülern aus Siegen und zwar aus den Bereichen Eiserfeld, Achenbach, Siegen-Mitte, Kaan-Marienborn sowie aus den Wilnsdorfer Ortsteilen Niederdielfen und Flammersbach. Die Zielhaltestelle für die Hinfahrt und Starthaltestelle für die Rückfahrt liegt in Wilnsdorf-Rudersdorf in der Bürgerstraße (siehe in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) beigefügte Karte). Dort werden die Fahrschülerinnen und -schüler von Personal der ev. Bekenntnisgrundschule abgeholt und zur Schule begleitet. In der ev. Bekenntnisgrundschule werden Regelschulkinder gemeinsam mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, so dass unter Umständen auch Kinder mit einer gesundheitlichen Einschränkung im Bus zu befördern sind. In seltenen Fällen können auch Kinder mit einer Gehbehinderung darunter sein, denen das Fahrpersonal beim Ein- und Ausstieg behilflich sein muss.
Beförderung der Schüler aus Siegerland und angrenzenden Gebieten (siehe Beschreibung)
Ev. Bekenntnisgrundschule
Brunkelpfad 1
57258 Wilnsdorf-Rudersdorf
Los 2 (Linie B2) umfasst die Beförderung von Grundschülern aus Siegen und zwar aus den Bereichen Sohlbach, Geisweid, Weidenau und Feuersbach sowie aus den Netphener Ortsteilen Dreis-Tiefenbach, Netphen und Deuz sowie aus dem Wilnsdorfer Ortsteil Anzhausen. Die Zielhaltestelle für die Hinfahrt und Starthaltestelle für die Rückfahrt liegt in Wilnsdorf-Rudersdorf in der Bürgerstraße (siehe in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) beigefügte Karte). Dort werden die Fahrschülerinnen und -schüler von Personal der ev. Bekenntnisgrundschule abgeholt und zur Schule begleitet. In der ev. Bekenntnisgrundschule werden Regelschulkinder gemeinsam mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, so dass unter Umständen auch Kinder mit einer gesundheitlichen Einschränkung im Bus zu befördern sind. In seltenen Fällen können auch Kinder mit einer Gehbehinderung darunter sein, denen das Fahrpersonal beim Ein- und Ausstieg behilflich sein muss.
Beförderung der Schüler aus Siegerland und angrenzenden Gebieten (siehe Beschreibung) (Kopie)
Ev. Bekenntnisgrundschule
Brunkelpfad 1
57258 Wilnsdorf-Rudersdorf
Los 3 (Linie B3) umfasst die Beförderung von Grundschülern aus Burbach-Gilsbach, Siegen-Eisern und den Wilnsdorfer Ortsteilen Wilden, Obersdorf, Ober- und Niederdielfen. Die Zielhaltestelle für die Hinfahrt und Starthaltestelle für die Rückfahrt liegt in Wilnsdorf-Rudersdorf in der Bürgerstraße (siehe in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) beigefügte Karte). Dort werden die Fahrschülerinnen und -schüler von Personal der ev. Bekenntnisgrundschule abgeholt und zur Schule begleitet. In der ev. Bekenntnisgrundschule werden Regelschulkinder gemeinsam mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, so dass unter Umständen auch Kinder mit einer gesundheitlichen Einschränkung im Bus zu befördern sind. In seltenen Fällen können auch Kinder mit einer Gehbehinderung darunter sein, denen das Fahrpersonal beim Ein- und Ausstieg behilflich sein muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus Siegerland und angrenzenden Gebieten
Ort: Herdorf
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus Siegerland und angrenzenden Gebieten
Ort: Herdorf
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung der Schüler aus Siegerland und angrenzenden Gebieten
Ort: Herdorf
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grund der nachstehenden Kriterien erteilt: Preis und Qualität der Beförderungsleistungen. Das Zuschlagskriterium Preis geht zu 80 % in die Wertung ein. Das Zuschlagskriterium Qualität (siehe Näheres in Vergabeunterlage E) geht zu 20 % in die Wertung ein.
Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters in dem Formular Preisblatt maßgeblich. Die Bewertung der Qualität erfolgt auf Grund einer Punktvergabe zur Bewertung der auf die gestellten Fragen in der Vergabeunterlage E gegebenen Antworten. Das Punktespektrum entspricht bekannten Schulnoten, wobei 0 Punkte der Bewertung mit „ungenügend“ und 5 Punkte der Bewertung „sehr gut“ entspricht. Der niedrigste angebotene (Tages-)Pauschalpreis erhält die höchste Punktzahl. Näheres wird im Zusammenhang mit den qualitativen Zuschlagskriterien in der Vergabeunterlage E mitgeteilt.
2. Für die Angebote wird keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WDA3X.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514110
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514110
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.