104-2019, Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in den 3 Bezirken der Stadt Leverkusen (Rahmenvertrag in 3 Losen) Referenznummer der Bekanntmachung: 104-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4 a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
104-2019, Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in den 3 Bezirken der Stadt Leverkusen (Rahmenvertrag in 3 Losen)
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in den 3 Bezirken der Stadt Leverkusen (Rahmenvertrag in 3 Losen).
Rahmenvertrag Sicherheitsdienstleistungen Stadtbezirk I
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete im Stadtbezirk I der Stadt Leverkusen (Rahmenvertrag).
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört unter anderem:
— die ständige Überwachung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Übergangsheime (ggfs. Absperren von Gefahrenstellen, Unterstützung des Hausmeisterdienstes);
— präventiver Brandschutz;
— Zutrittskontrolle und Verhinderung des Zutritts durch unberechtigte Personen, das Führen von Besucherlisten;
— die Erledigung von Informations- und Ordnungsdiensten, u. a. die Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden;
— die Verwaltung von Schlüsseln, Fundsachen und Formularen etc.;
— die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt etc.;
— die Sicherstellung der Sauberkeit im Innen- und Außenbereich der Unterkünfte (bei akuter Notwendigkeit, keine reguläre Reinigung);
— die Unterstützung von neu eingezogenen Bewohner*innen nach Abstimmung mit der Einrichtungsbetreuung;
— die Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen (z. B. Öffnen und Schließen von Aufenthaltsräumen sowie Kontrolle der Sauberkeit nach Veranstaltungsende);
— im Ausnahmefall Aufnahme und Einweisung neuer Bewohner*innen außerhalb der Dienstzeit der städtischen Mitarbeiter*innen;
— die Unterstützung der städtischen Mitarbeiter in Not- und Schadensfällen;
— schriftliche Dokumentation von festgestellten Schäden und Mängeln.
Kommt es in einem Übergangsheim zu einem Vorfall von Gewalt bzw. besteht der Verdacht, dass ein solcher Fall vorliegt, so ist, auf die Meldung der Mitarbeiter*innen aufbauend, durch das verantwortliche Führungspersonal, gemäß der Gewaltschutzrichtlinie, der Dokumentationsbogen (siehe Anlagen) auszufüllen und an die Einrichtungsbetreuung weiterzuleiten.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 30.9.2023.
Die einzelnen Standorte im Stadtbezirk I sind dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es können bei Bedarf noch weiter Unterkünfte und / oder Notunterkünfte in dem Stadtbezirk hinzukommen oder auch wegfallen.
Rahmenvertrag Sicherheitsdienstleistungen Stadtbezirk II
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete im Stadtbezirk II der Stadt Leverkusen (Rahmenvertrag).
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört unter anderem:
— die ständige Überwachung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Übergangsheime (ggfs. Absperren von Gefahrenstellen, Unterstützung des Hausmeisterdienstes);
— präventiver Brandschutz;
— Zutrittskontrolle und Verhinderung des Zutritts durch unberechtigte Personen, das Führen von Besucherlisten;
— die Erledigung von Informations- und Ordnungsdiensten, u. a. die Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden;
— die Verwaltung von Schlüsseln, Fundsachen und Formularen etc.;
— die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt etc.;
— die Sicherstellung der Sauberkeit im Innen- und Außenbereich der Unterkünfte (bei akuter Notwendigkeit, keine reguläre Reinigung);
— die Unterstützung von neu eingezogenen Bewohner*innen nach Abstimmung mit der Einrichtungsbetreuung;
— die Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen (z. B. Öffnen und Schließen von Aufenthaltsräumen sowie Kontrolle der Sauberkeit nach Veranstaltungsende);
— im Ausnahmefall Aufnahme und Einweisung neuer Bewohner*innen außerhalb der Dienstzeit der städtischen Mitarbeiter*innen;
— die Unterstützung der städtischen Mitarbeiter in Not- und Schadensfällen;
— schriftliche Dokumentation von festgestellten Schäden und Mängeln.
Kommt es in einem Übergangsheim zu einem Vorfall von Gewalt bzw. besteht der Verdacht, dass ein solcher Fall vorliegt, so ist, auf die Meldung der Mitarbeiter*innen aufbauend, durch das verantwortliche Führungspersonal, gemäß der Gewaltschutzrichtlinie, der Dokumentationsbogen (siehe Anlagen) auszufüllen und an die Einrichtungsbetreuung weiterzuleiten.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 30.9.2023.
Die einzelnen Standorte im Stadtbezirk II sind dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es können bei Bedarf noch weiter Unterkünfte und / oder Notunterkünfte in dem Stadtbezirk hinzukommen oder auch wegfallen.
Rahmenvertrag Sicherheitsdienstleistungen Stadtbezirk III
Stadtgebiet Leverkusen Leverkusen
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete im Stadtbezirk III der Stadt Leverkusen (Rahmenvertrag).
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört unter anderem:
— die ständige Überwachung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Übergangsheime (ggfs. Absperren von Gefahrenstellen, Unterstützung des Hausmeisterdienstes);
— präventiver Brandschutz;
— Zutrittskontrolle und Verhinderung des Zutritts durch unberechtigte Personen, das Führen von Besucherlisten;
— die Erledigung von Informations- und Ordnungsdiensten, u. a. die Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden;
— die Verwaltung von Schlüsseln, Fundsachen und Formularen etc.;
— die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt etc.;
— die Sicherstellung der Sauberkeit im Innen- und Außenbereich der Unterkünfte (bei akuter Notwendigkeit, keine reguläre Reinigung);
— die Unterstützung von neu eingezogenen Bewohner*innen nach Abstimmung mit der Einrichtungsbetreuung;
— die Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen (z. B. Öffnen und Schließen von Aufenthaltsräumen sowie Kontrolle der Sauberkeit nach Veranstaltungsende);
— im Ausnahmefall Aufnahme und Einweisung neuer Bewohner*innen außerhalb der Dienstzeit der städtischen Mitarbeiter*innen;
— die Unterstützung der städtischen Mitarbeiter in Not- und Schadensfällen;
— schriftliche Dokumentation von festgestellten Schäden und Mängeln.
Kommt es in einem Übergangsheim zu einem Vorfall von Gewalt bzw. besteht der Verdacht, dass ein solcher Fall vorliegt, so ist, auf die Meldung der Mitarbeiter*innen aufbauend, durch das verantwortliche Führungspersonal, gemäß der Gewaltschutzrichtlinie, der Dokumentationsbogen (siehe Anlagen) auszufüllen und an die Einrichtungsbetreuung weiterzuleiten.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 30.9.2023.
Die einzelnen Standorte im Stadtbezirk III sind dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es können bei Bedarf noch weiter Unterkünfte und / oder Notunterkünfte in dem Stadtbezirk hinzukommen oder auch wegfallen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich bis zum 11. Juli 2019 um 13.00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
2. Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieterinnen / Bieter sind nicht zugelassen.
3. Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1Y20C.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin / dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.