Ausstattung Schulungsräume Referenznummer der Bekanntmachung: A 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eugen-Richter-Str. 110
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sihk-weiterbildung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Schulungsräume
Nach dem Trägerwechsel hinsichtlich des Bildungszentrums Hagen von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen an die SIHK Akademie gGmbH (nachfolgend AG) beschafft die AG nach der bereits erfolgten Vergabe des Loses „Lieferung, Herstellung und Errichtung einer Industrieanlage“ zur „Modernisierung der Ausstattung im Bildungszentrum Hagen“ weiterhin interaktive Displays, Notebooks, Tablets, einen 3D Drucker, Softwarelizenzen, Steuereinheiten, Hochrüstkomponenten von SPS-Racks, Geräte zur Prüfung der elektrischen Sicherheit von Geräten und ein Automatisierungssystem mit Stecksystem sowie Logikmodul. Ebenfalls beschafft werden die entsprechenden Leistungen für den Umbau und die Aufrüstung der Hardware. Im vorliegenden Verfahren, das Los „Ausstattung Schulungsräume“ betreffend, beschafft die SIHK Rechner, Monitore, Steuereinheiten, Hochrüstkomponenten von SPS-Racks einschließlich Software sowie die für den Umbau und die Aufrüstung der Hardware erforderlichen Leistungen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Zur „Modernisierung der Ausstattung im Bildungszentrum Hagen“ hat die AG im Rahmen des Programms Förderung der Digitalisierung in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung) eine Zuwendung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten. Auf Grundlage des Zuwendungsbescheides beschafft die AG neben der bereits durchgeführten Beschaffung der „Industrieanlage“ interaktive Displays, Notebooks, Tablets, einen 3D Drucker, Softwarelizenzen (Lehrer- und Schülerlizenzen), Steuereinheiten, Hochrüstkomponenten von SPS-Racks einschließlich der für den Umbau und die Aufrüstung der Hardware erforderlichen Leistungen, Geräte zur Prüfung der elektrischen Sicherheit von Geräten und ein Automatisierungssystem mit Stecksystem sowie Logikmodul. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens, das Los „Ausstattung Schulungsräume“ des Auftrags „Modernisierung der Ausstattung im Bildungszentrum Hagen“ betreffend, beschafft die AG Rechner, Monitore, Steuereinheiten, Hochrüstkomponenten von SPS-Racks einschließlich Software sowie die für den Umbau und die Aufrüstung der Hardware erforderlichen Leistungen zur Modernisierung der veralteten Ausstattung der im Erdgeschoss des Gebäudes, Eugen-Richter-Straße 110, 58089 Hagen, befindlichen Schulungsräume SPS 1 und SPS 2. Die Schulungsräume SPS 1 und SPS 2 haben jeweils 14 Schulungsplätze und jeweils 2 Tutorenplätze. Die Schulungsräume SPS 1 und SPS 2 müssen kompatibel mit der Projektanlage, dem neben der Trainingsinsel wesentlichen Element der bereits beschafften Industrieanlage (Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2020/S [removed]), sein. Die SPS-Räume müssen insbesondere mit den gleichen SPS-Komponenten und Touch-Panel ausgestattet werden, die in der Projektanlage verbaut sind, um die technische Kompatibilität zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Formular 1);
2) im Fall einer Bietergemeinschaft Angaben der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2);
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe und denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formular 3 – Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen);
4) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular 4);
5) ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Formular 9);
6) ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular 10).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Formular 5). Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Formular 5). Der Nachweis ist sowohl in Form einer kombinierten Produkt-/Betriebshaftpflichtversicherung als auch in Form einer jeweils separaten Produkthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung zulässig.
Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Formular 5). Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Formular 5).
Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1) Erklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Formular 6);
2) Erklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzleistungen aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Mindestens eine Referenzleistung muss die Lieferung von Hardware und Software betreffen und insofern kumulativ (i) die Lieferung von Rechnern oder Monitoren oder Tablets oder Displays und (ii) Hochrüstkomponenten von SPS-Racks einschließlich Software sowie (iii) einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausweisen. Mindestens eine weitere Referenzleistung muss den Umbau und die Aufrüstung von Hardware betreffen und insofern die Erbringung der Werkleistung zur Aufrüstung von SPS-Racks in Form (i) der Aufrüstung eines bestehenden SPS-Racks oder (ii) zur Herstellung eines neuen SPS-Racks ausweisen. Beide Referenzleistungen können müssen aber nicht innerhalb eines einheitlichen Auftrages erbracht worden sein. Die Referenzleistungen müssen im Rahmen eines jeden benannten Referenzauftrages bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der Referenzleistungen darf zudem bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, die ein Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft/eine Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen (Formular 7);
3) Erklärung über die Verfügbarkeit der notwendigen technischen Ausstattung (Formular 8).
Erklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzleistungen aus den letzten 4 Jahren nachzuweisen. Mindestens eine Referenzleistung muss die Lieferung von Hardware und Software betreffen und insofern kumulativ (i) die Lieferung von Rechnern oder Monitoren oder Tablets oder Displays und (ii) Hochrüstkomponenten von SPS-Racks einschließlich Software sowie (iii) einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausweisen. Mindestens eine weitere Referenzleistung muss den Umbau und die Aufrüstung von Hardware betreffen und insofern die Erbringung der Werkleistung zur Aufrüstung von SPS-Racks in Form (i) der Aufrüstung eines bestehenden SPS-Racks oder (ii) zur Herstellung eines neuen SPS-Racks ausweisen. Beide Referenzleistungen können müssen aber nicht innerhalb eines einheitlichen Auftrages erbracht worden sein. Die Referenzleistungen müssen im Rahmen eines jeden benannten Referenzauftrages bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der Referenzleistungen darf zudem bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Der Bieter/Das Mitglied der Bietergemeinschaft/Die Bietergemeinschaft/Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, die ein Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft/eine Bietergemeinschaft/ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen (Formular 7).
Abschnitt IV: Verfahren
Die vorliegende Beschaffung konnte aufgrund der erforderlichen technischen Kompatibilität der „Ausstattung Schulungsräume“ zu der im Rahmen des Vergabeverfahrens „Lieferung, Herstellung und Errichtung einer Industrieanlage“ beschafften Projektanlage erst nach der Erteilung des Zuschlags hinsichtlich der Industrieanlage finalisiert werden. Darüber hinaus stand angesichts der Corona-Pandemie zunächst nicht fest, wann und in welchem Umfang die SIHK ihre Ausbildungstätigkeit wieder aufnehmen kann. Nach der Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vom 29.5.2020 und dem danach nunmehr feststehendem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Ausbildungstätigkeit zum 1.8.2020 sowie der jetzt erforderlichen Verfügbarkeit der verfahrensgegenständlichen Leistungen zum 10.8.2020, ist die Beschaffung der „Ausstattung Schulungsräume“ nunmehr dringlich. Die Angebotsfrist wird daher gemäß § 15 Abs. 3 VgV in dem erforderlichen Umfang angemessen auf 20 Tage verkürzt.
Das Öffnungsverfahren erfolgt elektronisch unter Beachtung der Vorgaben des § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Verfahren führt die Auftraggeberin auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1) erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer;
2) Die für die Angebotserstellung erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff.III.)1) können unter http://www.deutsche- evergabe.de//Dashboards/dashboard_off/49990a[removed] heruntergeladen werden;
3) Die Angebote sind bis zum 25.6.2020, 23.59 Uhr (Eingang!) ausschließlich elektronisch in eingescannter Form unter http://www.deutsche-evergabe.de//Dashboards/dashboard_off/49990a[removed] einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebots führt zum Ausschluss;
4) Auskunftsersuchen der Interessenten/Bieter sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter http://www.deutsche-evergabe.de//Dashboards/dashboard_off/49990a[removed] an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich;
5) Die vorliegende Beschaffung konnte aufgrund der erforderlichen technischen Kompatibilität der „Ausstattung Schulungsräume“ zu der im Rahmen des Vergabeverfahrens „Lieferung, Herstellung und Errichtung einer Industrieanlage“ beschafften Projektanlage erst nach der Erteilung des Zuschlags hinsichtlich der Industrieanlage finalisiert werden. Darüber hinaus stand angesichts der Corona-Pandemie zunächst nicht fest, wann und in welchem Umfang die SIHK ihre Ausbildungstätigkeit wieder aufnehmen kann. Nach der Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vom 29.5.2020 und dem danach nunmehr feststehendem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Ausbildungstätigkeit zum 1.8.2020 sowie der jetzt erforderlichen Verfügbarkeit der verfahrensgegenständlichen Leistungen zum 10.8.2020, ist die Beschaffung der „Ausstattung Schulungsräume“ nunmehr dringlich. Die Angebotsfrist wird daher gemäß § 15 Abs. 3 VgV in dem erforderlichen Umfang angemessen auf 20 Tage verkürzt.
6) Auf die geltende Ausführungsfrist für das Los „Ausstattung Schulungsräume“ wird hingewiesen: Die verfahrensgegenständlichen Leistungen sind binnen 24 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Erteilung des Zuschlags zu erbringen.
7) Wir weisen darauf hin, dass wir für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den/ die etwaigen eingebundenen Unterauftragnehmer und den/die etwaigen eingebundenen Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesminister der Justiz anfordern werden oder uns eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands vorlegen lassen werden. Mögliche Eintragungen dürfen einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen.
8) Sollte ungeachtet Ziffer VI.3)1) gegen dieses Vergabeverfahren dennoch ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden, steht den Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zu. Aus wichtigen Gründen (z. B. Geheimnisschutz oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) kann dieses Recht jedoch eingeschränkt werden. Wir bitten daher alle Bieter, die Teile ihrer Angebote, die aus wichtigen Gründen nicht zur Akteneinsicht freigegeben werden sollen, entsprechend als Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu kennzeichnen und die Gründe hierfür mitzuteilen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Absatz 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.