089-2020-Stufe 1, Objektplanung (Architekt), Neubau oder Sanierung 3-fach Sporthalle, Neubau oder Erweiterung und Umbau Naturwissenschaftstrakt, Realschule Am Stadtpark 23, 51373 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 089-2020-Stufe 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4 a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2144060
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
089-2020-Stufe 1, Objektplanung (Architekt), Neubau oder Sanierung 3-fach Sporthalle, Neubau oder Erweiterung und Umbau Naturwissenschaftstrakt, Realschule Am Stadtpark 23, 51373 Leverkusen
Planungsleistungen nach § 33 ff. HOAI Leistungsphase 1-8 Objektplanung, Realschule Am Stadtpark, Leverkusen.
Neubau oder energetische Sanierung der 3-fach Sporthalle sowie Neu- oder Umplanung zur Barrierefreiheit und Versammlungsstätte, Neubau oder Erweiterung und Umbau des Naturwissenschaftstraktes sowie Abriss eines Bestandsgebäudes, Bestandsermittlung, Variantenplanung und Gegenüberstellung der möglichen Varianten Neubau oder Sanierung.
Die Leistungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien stufenweise beauftragt, zuerst bis Leistungsphase 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung). Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Planungs- bzw. Baubeschluss) und der Bereitstellung der Mittel erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3 sowie im weiteren Verlauf Leistungsphase 4-8.
Realschule Am Stadtpark
Am Stadtpark 23
51373 Leverkusen
Planungsleistungen gemäß dem Leistungsbild der HOAI 2013, Leistungsphase 1 bis 8, in Form einer stufenweisen Beauftragung.
Neubau und Bestandssanierung sind als Varianten zu planen und gegenüberzustellen. Zuvor ist eine Bestandsermittlung erforderlich.
Beide Varianten sollen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die vom Rat ausgewählte Variante wird ausgeführt.
Im Falle der Sanierung soll die 3-fach Sporthalle über die energetische Sanierung hinaus zu einer dauerhaften und barrierefrei zugänglichen Versammlungsstätte geplant und umgesetzt werden.
Zudem soll der Abbruch des Gebäudes III und die Erweiterung und der Umbau des Gebäudes VI zu einem Naturwissenschaftstrakt geplant und umgesetzt werden.
Eine barrierefreie Erschließung des Gebäudes und der Obergeschosse sind sicherzustellen.
Da Bauwerk und Technik dem Alter entsprechend sanierungsbedürftig sind, muss die Technik auf den aktuellen und zukunftsfähigen Stand erneuert werden.
Ziel ist, die Energieeffizienz durch ein geeignetes Heizungs- und Lüftungskonzept sowie eine qualitative Aufwertung der Gebäudehülle über das Niveau eines nach EnEV 2016 sanierten Bestandsgebäudes anzuheben.
Hierzu werden ein neues Brandschutzkonzept und ein Genehmigungsverfahren ebenso erforderlich wie ein Abriss- und Umzugskonzept für die Zeit der Baumaßnahme.
Im Falle des Neubaus müssen die o. g. Bestandsgebäude abgebrochen und neu geplant und errichtet werden. Hierbei ist die Barrierefreiheit sicherzustellen. Weiterhin wird Wert auf eine hohe Energieeffizienz, innovative Konzepte für Heizung und Lüftung sowie eine nachhaltige und ökologisch möglichst wertvolle Ausführung der Gebäude, etwa mit Passivhauskomponenten und Dach- und/oder Fassadenbegrünung gelegt. Die Sporthalle soll als Versammlungsstätte geplant und ausgeführt werden.
Unter den Teilnahmeanträgen, die:
— die formalen Anforderungen erfüllen;
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %):
a) Referenzliste (25 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 15.05.2015) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp- und Größe, Kostenentwicklung, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber, Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
b) Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 15.05.2015) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: Neubauvorhaben, bzw. Grundsanierungen mit einem Volumen von mindestens 5 Mio. EUR Gesamtbaukosten (KG 300+400 netto), erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen): LPh 3-8, Neubau oder Umbau und Teilsanierung im laufenden Betrieb;
— Nebenkriterien: Schulbau, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Auszeichnung Schulbaupreis/ Wettbewerbsankauf bei Wettbewerb Schulbau oder gleichwertig.
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen/Plänen jeweils Informationen zu der Ausführungszeit der Leistungen, den Baukosten und Kostenkennwerten vorliegen.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten-/Terminverfolgung in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (10 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Ingenieurinnen/Ingenieure und des Anteils der Ingenieurinnen/Ingenieure mit akademischem Grad Dipl.-Ing (FH) oder gleichwertig mit mehr als fünfjähriger Betriebszugehörigkeit. Wertung in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d) Technische Ausrüstung (5 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze und der CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie des technischen Baustellenmanagements in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e) Qualitätssicherung (10 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat „Planer am Bau“ führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf
2. Nachweis der Berufszulassung gemäß § 75 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ gemäß §§ 2 und 7 BauKaG NRW berechtigt sind.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe geforderte Mindeststandards). Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise einzureichen.
2. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
3. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Zu 1: Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungsphasen 1-9 HOAI.
Zu 2: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 2,4 Millionen EUR für sonstige Schäden.
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (ab 15.05.2015) erbrachten Leistungen (siehe geforderte Mindeststandards),
2. Eingehende Darstellung von bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 15.05.2015) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste,
3. Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters (siehe geforderte Mindeststandards),
4. Eigenerklärung über den Beschäftigtenstatus bezüglich der technischen Beschäftigten mit mehr als 5-jähriger Berufserfahrung. Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise einzureichen,
5. Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr zur Dienstleistung verfügten,
6. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität,
7. Eigenerklärung mit Benennung und Erläuterung des Umfangs der durch ein Nachunternehmen zu übernehmenden Leistungen,
8. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Zu 1: mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenberechnung, -anschlag und -feststellung), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeberin bzw. Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Telefonnr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
Zu 3: mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig sowie mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung. Als Nachweis der Qualifikation dient die Urkunde des Abschlusses (Diplom, Master etc.). Als Nachweis der Berufserfahrung bietet sich an, den beruflichen Werdegang mit Referenzen anzugeben.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bewerbungs- und Wertungsbogen verwiesen, der auf dem Vergabeportal www.vmp-rheinland.de zum Download kostenfrei zur Verfügung steht.
— §§ 66 ff. BauO NRW: Bauvorlageberechtigung;
— §§ 2 und 7 BauKaG NRW: Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ für die Projektleitung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Auftragsfall die Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz (https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/Verpflichtung_Verpflichtungsgesetz_2019.pdf) zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 29. Juni 2020, 12.00 Uhr, über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
3. Der Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen elektronisch in Textform nach § 126b BGB im Internet über das Bietertool unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
4. Bei Gemeinschaftsbewerbungen ist der ausgefüllte Bewerbungsbogen inklusive aller erforderlichen Anlagenvon dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerberinnen- bzw. Bewerbergemeinschaft elektronisch in Textformnach § 126 BGB über den Vergabemarktplatz einzureichen. Das von jedem Mitglied der Bewerberinnen- oder Bewerbergemeinschaft unterschriebene Formblatt BG „Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerberinnen- und Bewerbergemeinschaft“ und Formblatt NA „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind dem Teilnahmeantrag als Datei eingescannt beizufügen.
5. Etwaige Erklärungen Dritter sind als Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6. Beabsichtigt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber oder eine Bewerberinnen- bzw. Bewerbergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Auftraggeberin sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
7. Unterlagen, die die Bewerberin bzw. der Bewerber über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1Y2HH
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.