Aufbau und Lieferung eines Abrollbehälters AB-GSG inklusive Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bismarckstr. 16
Ort: Düren
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Lieferung eines Abrollbehälters AB-GSG inklusive Beladung
Aufbau und Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut (AB-GSG) inklusive Beladung.
Aufbau Abrollbehälter
Kreisverwalgung Düren
Amt für Bevölkerungsschutz Marienstr. 29
52372 Kreuzau
Aufbau Abrollbehälter.
Beladung Abrollbehälter
Kreisverwalgung Düren
Amt für Bevölkerungsschutz Marienstr. 29
52372 Kreuzau
Beladung des Abrollbehälters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Postanschrift: Essener Str. 8
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für dieses Verfahren sind keine postalischen Angebote zugelassen. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126 BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren. Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126 b BGB neben der Angabe der Firma auch die Nennung der natürlichen Person des Erklärenden bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126 b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYF06
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB),
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).