Erstellung von Hochschulstandort-Entwicklungsplanungen (HSEP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/EU10031115
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinarzstr. 49
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-niederrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Hochschulstandort-Entwicklungsplanungen (HSEP)
Der Auftrag umfasst die Erstellung von Hochschulstandort-Entwicklungsplanungen (HSEP) für den Campus Mönchengladbach und den Campus Krefeld-Süd.
Campus Krefeld-Süd Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
Campus Mönchengladbach
Webschulstr. 41
41065 Mönchengladbach
Gegenstand dieses Auftrages ist die Erstellung von Hochschulstandortentwicklungsplanungen (HSEP).
Um als Fachhochschule zukunftsfähig, leistungsstark und für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter attraktiv zu bleiben, muss die Hochschule Niederrhein entsprechend moderne und innovative Forschungs- und Lehrflächen zur Verfügung stellen können.
Diesem Anspruch nachkommend plant die Hochschule als Bauherrin aktuell den Ausbau des Campus Krefeld West und ist mit dem Campus Mönchengladbach mit dem BLB NRW als Bauherrin am Hochschulbau-Konsolidierungsprogramm (HKoP) beteiligt.
Zielsetzung:
Um sicherzustellen, dass die Hochschule auch zukünftig qualitativ und quantitativ bedarfsdeckend Lehr- und Forschungsflächen anbieten kann, bedient sie sich – wie fast alle Hochschulen – der Hochschulstandort Entwicklungsplanung (HSEP), die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
In den vergangenen Jahren wurden in unregelmäßigen Abständen durch unterschiedliche Leistungserbringer verschiedene Fachbereiche evaluiert und für alle Standorte Hochschulstandort-Entwicklungsplanungen erstellt, wie zuletzt 2017 für den Standort Krefeld West.
Da die letzte HSEP für den Standort Mönchengladbach im Jahr 2006 erstellt wurde und es für den Campus Krefeld Süd nur noch ältere Dokumente des Bau- und Liegenschaftsbetrie-bes NRW gibt, soll den aktuellen Entwicklungen in Sachen Studierendenzahlen und Drittmitteleinnahmen Rechnung getragen werden und für beide Standorte neue HSEP erstellt werden.
Die Hochschulstandort – Entwicklungsplanungen haben für die nächsten Jahre Gültigkeit und sollen ggf. für die Planung von Neubauprojekten und die Entwicklung einer Campuserweiterung zugrunde gelegt werden. Sie zielt auf die Analyse der Entwicklung 2015- 2020 und der zukünftigen Entwicklung bis 2025 ab.
Je nach Fortschritt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen, (Handels-registerauszuges nicht älter als 6 Monate ab Termin der Bekanntgabe).
— Eigenerklärung zur Eintragung in das das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Angaben zur Eignung: siehe Datei "Los 1-Vergabebedingungen.pdf"
— Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ei-ner Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies der Auftraggeberin auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitgliedes der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist, abzugeben. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet.
— Eigenerklärung des Bieters, in der dieser versichert, dass das Unternehmen zur Zeit der Einreichung des Angebots über mindestens 5 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügt und dass die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer die gebotene Zahl übersteigt.
— Eigenerklärung des Bieters zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen.
— Referenzprojekte
Benennung und Beschreibung mindestens eines Referenzprojektes (ma-ximal drei; die beste Referenz wird zur Eignungsprüfung herangezogen), das mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist, also diesem nach Art und Größe nahekommt.
Bitte verwenden Sie das Formblatt „Anlage I Referenzen".
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5JDR79
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße wegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nch § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."