Gesamtkonzept zum Starkregenrisikomanagement in Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 0216
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hoppenhof 33
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Am Hoppenhof 33
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtkonzept zum Starkregenrisikomanagement in Paderborn
Erstellung eines „Gesamtkonzepts Starkregenrisikomanagement" mit Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Maßnahmenplanung für das Stadtgebiet Paderborn. Es ist beabsichtigt für das gesamte Stadtgebiet eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und -risiken und darauf aufbauend ein ganzheitliches Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden infolge von Starkregen erstellen zu lassen. (Gesamtkonzept Starkregenrisikomanagement). Grundlage bildet die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Stand November 2018 und die darin vorgegebenen methodischen Standards. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts vollzieht sich hiernach in 3 Stufen:
1. Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen,
2. Risikoanalyse,
3. Handlungskonzept.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erstellung eines „Gesamtkonzepts Starkregenrisikomanagement" mit Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Maßnahmenplanung für das Stadtgebiet Paderborn. Es ist beabsichtigt für das gesamte Stadtgebiet eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und -risiken und darauf aufbauend ein ganzheitliches Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden infolge von Starkregen erstellen zu lassen. (Gesamtkonzept Starkregenrisikomanagement). Grundlage bildet die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Stand November 2018 und die darin vorgegebenen methodischen Standards. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts vollzieht sich hiernach in 3 Stufen:
1. Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen,
2. Risikoanalyse,
3. Handlungskonzept.
1. Referenzen zu bereits durchgeführten Projekten zum Starkregenrisiko-management auf Grundlage der Arbeitshilfe des Landes NRW a) Gefährdungsanalyse (Starkregengefahrenkarte) b) Risikoanalyse c) Handlungskonzept,
2. Erfahrung der projektausführenden Mitarbeiter aufgrund bereits durchgeführter Projekte,
3. Schlüssigkeit der Methodik zur Prüfung und Plausibilisierung des DGM und Anpassung des 2D-Modells,
4. Informationsgehalt und Übersichtlichkeit der als Muster beigefügten Starkregengefahrenkarte,
5. Transparenz und Nachvollziehbarzeit der als Muster beigefügten Risikoanalyse und des Handlungskonzepts,
6. Konzept bzw. Beispiel zur bürgernahen Darstellung der Starkregengefahrenkarte im Internet.
Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes stellen Sie bitte bis zum 29. Juni 2020 um 10 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf dem OWL-Vergabeportal (www.owl-vergabeportal.de) zur Verfügung. Es erfolgt kein postalischer Versand.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.