Fahrdienst 9203 — Lübbecker Werkstätten Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-012-35-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haustätte 21
Ort: Lübbecke
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienst 9203 — Lübbecker Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu den Lübbecker Werkstätten in Lübbecke.
Beförderung Region 1
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 37 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32351 Stemwede, 32369 Rahden: Ortsteile Varl, Sielhorst, Preussisch Ströhen, Bohmte, Hunteburg, Bad Essen zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 36 Läufer und 1 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 2
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 47 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32351 Stemwede, Ortsteil Wehdem zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 36 Läufer und 11 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 3
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 86 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32369 Rahden, Ortsteile Kleinendorf, Wehe, Tonnenheide, 32339 Espelkamp zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 80 Läufer und 6 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 4
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 77 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32339 Espelkamp, Ortsteile Frotheim, Isenstedt, 32479 Hille, 32312 Lübbecke: Orteile Gehlenbeck, Nettelstedt, Hüllhorst zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 61 Läufer und 16 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 5
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 73 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32289 Rödinghausen, 32361 Preussisch Oldendorf, 32312 Lübbecke Ortsteile Alswede, Blasheim zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 61 Läufer und 12 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 6
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 53 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32312 Lübbecke zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 49 Läufer und 4 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 7
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 45 Menschen mit Behinderungen aus der Wohnanlage „Auf den Wiehen“, Martinstraße 15, 32312 Lübbecke zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 43 Läufer und 2 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 8
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 88 Menschen mit Behinderungen aus der Region 32257 Bünde, Ortsteile Schwenningdorf, Holsen, Ennigloh, Dünne, Dünnerholz (oberhalb der Else), 32289 Rödinghausen, 32278 Kirchlengern zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 87 Läufer und 1 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 9
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 94 Menschen mit Behinderungen aus der Region Hüllhorst, Ortsteil Tengern, 32278 Kirchlengern, 32584 Löhne, 32545 Bad Oeynhausen zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 82 Läufer und 12 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 10
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 92 Menschen mit Behinderungen aus der Region Südlengern, Bünde-Hunnebrock, Hüffen Bustedt (unterhalb der Else), Hiddenhausen zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 79 Läufer und 13 Rollstuhlfahrer.
Beförderung Region 11
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Sonderbeförderung – liegend beförderung – von 1 Person mit Behinderungen aus der Region Eskelkamp zu den Lübbecker Werkstätten gGmbH.
Beförderung Region 12
Einzugsgebiet der Lübbecker Werkstätten gGmbH
Arbeitstägliche Beförderung von ca. 5 Menschen mit Behinderungen aus der Region 31600 Uchte, 31606 Warmsen, 31603 Diepenau, Ortsteile Essern, Nordelzu den Lübbecker Werkstätten gGmbH, davon 5 Läufer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat;
— er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
Sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit soll der Bieter Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson/Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages (Vertragsform, Dauer und Länge der Zusammenarbeit, erzielter Umsatz pro Jahr, Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge) zu benennen. Für die Subunternehmer sind die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, Anzahl der Mitarbeiter, Ansprechperson und Telefon/E-Mail zu benennen.
Die Werkstatt kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeughersteller und -typ, Baujahr, Motorisierung, Laufleistung, Anzahl Sitzplätze).
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze (getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu benennen.
Darüber hinaus ist darzulegen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Für neuanzuschaffende Fahrzeuge sind auf Verlangen des Auftraggebers die Lieferzusage der Händler und die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß
Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Erhöhung auf 5 Jahre aufgrund wirtschaftlicher Aspekte (hohes Investitionsvolumen bei Anschaffung von Fahrzeugen, Amortisationsdauer insb. bei großen Bussen länger als 4 Jahre,...)
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag der Lübbecker Werkstätten gGmbH als Träger der Werkstätten.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei „Kalkulationsgrundlagen“ (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per Fax oder E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Das Einzugsgebiet der Werkstätten ist in 12 Regionen (Lose) aufgeteilt.
Die Beauftragung umfasst die Beförderung der in dem jeweiligen Regionallos genannten Beschäftigten, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Die in den Adresslisten benannten Abholorte (Kalkulationsgrundlagen) sind exemplarisch. Die in den einzelnen Preisblättern eingetragenen Werte und Begleitpersonen pro Fahrtag sind kalkulatorisch und basieren auf Erfahrungswerten der Werkstatt; diese dürfen nicht verändert werden.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen besonderen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ausführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld“ erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Die Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.