Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers - VE 05 - Abbruch Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 05 - Abbruch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers - VE 05 - Abbruch
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk:
VE 05 - Abbrucharbeiten.
Repelenerstr. 101
47441 Moers
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus
Des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk:
VE 05 - Abbrucharbeiten.
Dieses Gewerk umfasst u. a. :
— Teilabbruch BKT;
— Abbruch Sporthalle;
— Abbruch BKT.
Auf dem Gelände des Berufskolleg für Technik (BKT) in Moers ist der Neubau eines Campus geplant. Dieser Neubau erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten. Um den Bauablauf für den Neubau nicht zu stören muss im Vorfeld ein Teilabbruch des BKT erfolgen. Anschliessend erfolgt der Rückbau der Sporthalle sowie der Abbruch des nach dem Teilabbruch BKT verbliebenen Berufskollegs für Technik.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei der unter „Laufzeit des Vertrags“ angegebenen Laufzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Angabe. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDA0N
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.