Leistungen zur Herstellung und den Betrieb von Anschlüssen für Schulgebäude im Kreis Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-O-55 ZV 152/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 5221 / 13-173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Herstellung und den Betrieb von Anschlüssen für Schulgebäude im Kreis Herford
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für die Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land NRW im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Losbeschreibung Los 1 Stadt Bünde
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, die unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 heruntergeladen werden kann.
Losbeschreibung Los 2 Stadt Herford
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, die unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 heruntergeladen werden kann.
Losbeschreibung Los 3 Gemeinde Hiddenhausen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, die unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 heruntergeladen werden kann.
Losbeschreibung Los 4 Gemeinde Kirchlengern
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, die unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 heruntergeladen werden kann.
Losbeschreibung Los 5 Stadt Löhne
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, die unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 heruntergeladen werden kann.
Losbeschreibung Los 6 Stadt Vlotho
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung unterversorgter Schulgebäude in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Herstellung und den Betrieb an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz in Auftrag zu geben. Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren sowohl im eigenen Namen durch, soweit Schulen betroffen sind, deren Schulträger der Kreis ist, als auch in Vertretung für Städte Bünde, Löhne und Vlotho sowie die Gemeinden Hiddenhausen und Kirchlengern, soweit diese Schulträger sind. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie“ vom 12. September 2018. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, die unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 heruntergeladen werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,
2. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular: „Eigenerklärung zur Eignung“),
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular: „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular: „Nachunternehmererklärung“).
Mit dem Angebot sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
2. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit dem Angebot sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
1. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. den unter II.1.4) genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist daher nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren ist gerichtet auf die Vergabe einer Dienstleistung. Das Verfahren wird als offenes Verfahren gem. § 15 VgV einstufig durchgeführt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird zunächst die Eignung der Bewerber auf Grundlage der mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise gem. Ziffer 3 geprüft (vgl. auch Ziff. 5.3). Bieter haben daher mit ihrem Angebot die unter Ziffer 3 genannten Eignungskriterien nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) und der Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8CD4AF3F-2479-4CE3-8E16-1129BF92F272 bekannt gemacht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Angeboten bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder der Ausschreibungsunterlage erkennbar sind