Soziale Stadt Sieker-Mitte – Fortführung eines Quartiersmanagements Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-4543 VV 1 EX

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Soziale Stadt Sieker-Mitte – Fortführung eines Quartiersmanagements

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-4543 VV 1 EX
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in Sieker-Mitte die Leistungen für ein Quartiersmanagement an externe Dienstleister zu vergeben. Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. An der Greifswalder Straße 17 wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer ein bereits mit Möbeln, Telefon- und Internetanschluss ausgestattetes Stadtteilbüro zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung gestellt. Im selben Gebäude befindet sich das Jugendhaus sowie Büro- und Beratungsräume der REGE und ab 2020 kommen durch den Neubau der Stadtteilküche 2 weitere Beratungs-/Büroräume dazu. Die Mietkosten des Quartiersbüros werden durch die Auftraggeberin finanziert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Bielefeld – Bauamt

August-Bebel-Str. 92

33602 Bielefeld

Das Projektgebiet Sieker-Mitte liegt östlich der Bielefelder Innenstadt und ist den Stadtbezirken Mitte und Stieghorst zugeordnet.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bielefeld schreibt Leistungen im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „Soziale Stadt Sieker-Mitte“ aus. Die Leistungen werden europaweit im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschrieben.

Kosten für die Bearbeitung des Angebotes und die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet.

Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit vom 1.5.2020 bis 31.12.2022. Die Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche Bewertung des Angebotes / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Projektakteure/Präsentation / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Honorarforderung / Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vergabevorbehalt: Organisation Start und Betrieb Stadtteilküche

Innerhalb des ausgeschriebenen Zeitraums der Quartiersbetreuung wird voraussichtlich der Neubau der Stadtteilküche fallen. Um den Start und den Betrieb der Stadtteilküche als neues Quartierszentrum zu organisieren, ist vorgesehen, das Quartiersmanagement mit dieser zusätzlichen Aufgabe zu beauftragen. Im folgenden Punkt wird das Vorhaben näher erläutert.

Stadtteilküche:

Direkt neben dem Jugendhaus und dem Quartiersbüro ist der Neubau einer Stadtteilküche mit Backhaus geplant. In der Stadtteilküche wird es eine Schulungsküche geben, welche sowohl von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers als gemeinschaftlich genutzter Aktionsort, als auch durch die Kinder des Gartenprojektes genutzt werden kann. Neben der Küche wird es einen großen Gemeinschaftsraum geben sowie 2 Beratungs-/Büroräume. Des Weiteren wird es ein vom Haupthaus abgerücktes Back-haus geben. Im Jahr 2020 soll das Gebäude in Betrieb genommen werden. Zusammen mit dem Jugendhaus soll an diesem Ort ein Quartierszentrum entwickelt werden. Aufgabe des Quartiersmanagements wird es sein, neben der Quartiersbetreuung den Start und den Betrieb der neuen Stadtteilküche zu organisieren.

Die Organisation der Stadtteilküche (Start und Betrieb) wird vergeben, wenn die Fertigstellung des Neubaus in den Vertragszeitraum des Quartiersmanagements fällt. Für diese Leistungen wird ein Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 mit einem Zeitaufwand von 10 Stunden pro Woche (bei 48 Wochen pro Jahr insgesamt 480 Stunden) angenommen. Der tatsächliche Zeitraum sowie der Stundenumfang wird bei Beauftragung der Organisation der Stadtteilküche bestimmt und kann von dem angenommenen Zeitraum/Wert abweichen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Soziale Stadt Sieker-Mitte - Forführung eines Quartiersmanagements

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9Z01

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/05/2020

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