Lieferung, Austausch und Reparatur von Autoglas sowie damit verbundene Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Autoglas/03

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung, Austausch und Reparatur von Autoglas sowie damit verbundene Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter in 2 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Autoglas/03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50112120 Ersetzen von Windschutzscheiben
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben und den dazugehörigen Dienstleistungen für folgende Lose:

Los 1: Stationärer Service

Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.

Los 2: Mobiler Service

Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.

Alle Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 sind deutschlandweit zu erbringen.

Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:

Pkw, Van, Transporter bis 3,5 t: ca. 22 900

Die für diese Ausschreibung relevanten Fahrzeuge des Auftraggebers sind in die nachfolgenden 4 Segmente eingeteilt.

— Segment 1: Kleinwagen (P1) und Kleintransporter (TR1);

— Segment 2: PKW der Kompaktklasse (P2) und unteren Mittelklasse (P3);

— Segment 3: Vans (V3), Transporter/Pickup (TR2) und Transporter der Sprinterklasse (TR3);

— Segment 4: PKW der oberen Mittelklasse (P5) und Luxusklasse (P6).

Aufgrund der Dynamik der BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.

Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/05/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bunderepublik Deutschland sichergestellt werden.

Alle Leistungen müssen bundesweit durch ein Netz aus Service-Centern des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen. Der Auftragnehmer bietet seinen Service mindestens zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr werktags an.

Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen, wird der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen Service-Center verbunden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form. Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind teilweise mit Sonderausstattungen versehen, die im Randbereich der Scheiben verdeckte Verkabelungen aufweisen können. Auf diesen Umstand der erhöhten Sorgfaltspflicht wird hiermit besonders hingewiesen.

Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zu reparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben, die Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme und deren Funktionsprüfung sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.

Die Prüfung und Reparatur eines Steinschlagschadens erfolgt nach gängiger und zugelassener Methode und unter Beachtung der Veröffentlichung im Verkehrsblatt von 1986 (Siehe Vergabeunterlagen Anlage _BMV_StV13_36.20.10-01 vom 6. 2. 1986, VkBl S 130).

Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.

Zur Fortführung eines bei der BwFuhrparkService GmbH etablierten Reportings sind für das Los monatlich die Daten des Vormonats, auf Basis eine Excel- oder csv-Datei, durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Datei:

1. Übersicht

— Anzahl von ausgetauschten Windschutzscheiben (WSS);

— Getätigter Umsatz in Euro netto für ausgetauschte Windschutzscheiben (WSS);

— Anzahl von reparierten Windschutzscheiben (SR);

— Getätigter Umsatz in Euro netto für reparierte Windschutzscheiben (SR).

2. Detailinformationen je Auftrag:

— Kennzeichen;

— Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN);

— Auftragsart (WSS-Tausch, Scheibenreparatur);

— Datum Auftragsannahme;

— Datum Fertigstellung.

Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen pro Jahr:

Austausch der Windschutzscheibe: ca. 825

Scheibenreparaturen: ca. 385

In diesem Los soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.

muss es heißen:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen

Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden.

Alle Leistungen müssen bundesweit durch ein Netz aus Service-Centern des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen. Der Auftragnehmer bietet seinen Service mindestens zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr werktags an.

Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen, wird der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen Service-Center verbunden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form.

Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind teilweise mit Sonderausstattungen versehen, die im Randbereich der Scheiben verdeckte Verkabelungen aufweisen können. Auf diesen Umstand der erhöhten Sorgfaltspflicht wird hiermit besonders hingewiesen.

Alle geforderten Dienstleistungen sind in Servicestationen des Auftragnehmers zu erbringen. Die zureparierenden Fahrzeuge werden immer in die Stationen des Auftragnehmers verbracht. Ein Hol-/ Bring-Service oder mobile Leistungen, sind nicht Bestandteil dieses Loses. Ausnahme hiervon können Nacharbeiten im Rahmen von Reklamationen sein.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben, die Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme und deren Funktionsprüfung sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.

Die Prüfung und Reparatur eines Steinschlagschadens erfolgt nach gängiger und zugelassener Methode und unter Beachtung der Veröffentlichung im Verkehrsblatt von 1986 (Siehe Vergabeunterlagen Anlage_BMV_StV13_36.20.10-01 vom 6.2.1986, VkBl S 130).

Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.

Zur Fortführung eines bei der BwFuhrparkService GmbH etablierten Reportings sind für das Los monatlich die Daten des Vormonats, auf Basis eine Excel- oder csv-Datei, durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Datei:

1. Übersicht

— Anzahl von ausgetauschten Windschutzscheiben (WSS),

— Getätigter Umsatz in Euro netto für ausgetauschte Windschutzscheiben (WSS),

— Anzahl von reparierten Windschutzscheiben (SR),

— Getätigter Umsatz in Euro netto für reparierte Windschutzscheiben (SR).

2. Detailinformationen je Auftrag:

— Kennzeichen,

— Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN),

— Auftragsart (WSS-Tausch, Scheibenreparatur),

— Datum Auftragsannahme,

— Datum Fertigstellung.

Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen pro Jahr:

Austausch der Windschutzscheibe: ca. 825

Scheibenreparaturen: ca. 385

In diesem Los soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.

In diesem Los handelt es sich im Falle eines Scheibentausches ausschließlich um Fahrzeuge, die nicht mit intelligenten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind, welche ihre Informationen aus an der Scheibe montierten Sensoren oder Kameras beziehen und somit neu kalibriert werden müssten.

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bunderepublik Deutschland sichergestellt werden.

Alle Leistungen müssen bundesweit durch einen mobilen Service des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem mobilen Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 24 Stunden, in der Servicezeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen.

Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen können, so muss der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen mobilen Serviceteam verbunden werden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form. Bei dieser Form der Terminvereinbarung/Beauftragung muss sichergestellt sein, dass vorhandene Fahrerassistenzsysteme abgefragt werden und daraus folgend der Mobile Service verweigert wird, bzw. nicht ausgewählt werden kann.

In diesen Fällen (vorhandene Fahrerassistenzsysteme) darf der Auftrag zum Scheibenaustausch vom Auftragnehmer nicht angenommen werden.

Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind teilweise mit Sonderausstattungen versehen, die im Randbereich der Scheiben verdeckte Verkabelungen aufweisen können. Auf diesen Umstand der erhöhten Sorgfaltspflicht wird hiermit besonders hingewiesen.

Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.

Die Prüfung und Reparatur eines Steinschlagschadens erfolgt nach gängiger und zugelassener Methode und unter Beachtung der Veröffentlichung im Verkehrsblatt von 1986 (Siehe Vergabeunterlagen Anlage _BMV_StV13_36.20.10-01 vom 6. 2. 1986, VkBl S 130).

Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.

Zur Fortführung eines bei der BwFuhrparkService GmbH etablierten Reportings sind für das Los monatlich die Daten des Vormonats, auf Basis eine Excel- oder csv-Datei, durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Datei:

1. Übersicht

— Anzahl von ausgetauschten Windschutzscheiben (WSS);

— Getätigter Umsatz in Euro netto für ausgetauschte Windschutzscheiben (WSS);

— Anzahl von reparierten Windschutzscheiben (SR);

— Getätigter Umsatz in Euro netto für reparierte Windschutzscheiben (SR).

2. Detailinformationen je Auftrag:

— Kennzeichen;

— Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN);

— Auftragsart (WSS-Tausch, Scheibenreparatur);

— Datum Auftragsannahme;

— Datum Fertigstellung.

Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen pro Jahr:

Austausch der Windschutzscheibe: ca. 675

Scheibenreparaturen: ca. 315

In diesem Los soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.

muss es heißen:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, der Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter.

In diesem Los handelt es sich im Falle eines Scheibentausches ausschließlich um Fahrzeuge, die nicht mit intelligenten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind, welche ihre Informationen aus an der Scheibe montierten Sensoren oder Kameras beziehen und somit neu kalibriert werden müssten.

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden.

Alle Leistungen müssen bundesweit durch einen mobilen Service des Auftragnehmers erbracht werden. Mit seinem mobilen Servicenetz muss der Auftragnehmer in der Lage sein, werktags alle vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb von 48 Stunden, in der Servicezeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach Auftragserteilung bzw. -freigabe durchzuführen.

Der Auftragnehmer muss für die Auftragsannahme und Terminvergabe an Werktagen, mindestens von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eine kostenlose Telefonhotline zur Verfügung stellen. Sofern die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht direkt die Auftragsannahme und Disposition übernehmen können, so muss der Fahrzeugnutzer direkt mit dem zuständigen mobilen Serviceteam verbunden werden. Alternativ steht dem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. In beiden Fällen werden alle bestellrelevanten Informationen abgefragt. Bei Online-Terminvereinbarung erhält der Fahrzeugnutzer eine Bestätigung in telefonischer oder schriftlicher Form. Bei dieser Form der Terminvereinbarung/Beauftragung muss sichergestellt sein, dass vorhandene Fahrerassistenzsysteme abgefragt werden und daraus folgend der Mobile Service verweigert wird, bzw. nicht ausgewählt werden kann.

In diesen Fällen (vorhandene Fahrerassistenzsysteme) darf der Auftrag zum Scheibenaustausch vom Auftragnehmer nicht angenommen werden.

Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind teilweise mit Sonderausstattungen versehen, die im Randbereich der Scheiben verdeckte Verkabelungen aufweisen können. Auf diesen Umstand der erhöhten Sorgfaltspflicht wird hiermit besonders hingewiesen.

Alle geforderten Dienstleistungen sind durch mobile Serviceteams des Auftragnehmers zu erbringen. Die Leistung wird immer am Standort des Fahrzeugs erbracht.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen beispielsweise Steinschlagreparaturen, der Austausch von geklebten Scheiben, der Austausch von eingezogenen Scheiben sowie die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Rest- und Abfallmaterial. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Grundsätzlich ist vor Leistungserbringung anhand der Faktoren, wie beispielsweise durch die Art und Größe der Beschädigung der Windschutzscheibe, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob eine Reparatur oder ein Austausch dieser Windschutzscheibe notwendig ist. Reparaturen sind grundsätzlich einem Austausch vorzuziehen.

Die Prüfung und Reparatur eines Steinschlagschadens erfolgt nach gängiger und zugelassener Methode und unter Beachtung der Veröffentlichung im Verkehrsblatt von 1986 (Siehe Vergabeunterlagen Anlage_BMV_StV13_36.20.10-01 vom 6.2.1986, VkBl S 130).

Glastausch- und Reparaturdienstleistungen unterliegen den zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen, sowie den Hersteller-Vorschriften. Es darf ausschließlich Sicherheitsglas nach §40 StVZO und typgeprüftes Glasmaterial gemäß EG/ECE-Regelung (ECE R43, EC 92/22, EC 2009/144) verwendet werden (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Richtlinie 2009 144 EG, Anlage Richtlinie 92_22_EWG und Anlage Regelung Nr. 43der Wirtschaftskommission). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Scheibe entsprechend der Fahrzeugausstattung verbaut wird.

Zur Fortführung eines bei der BwFuhrparkService GmbH etablierten Reportings sind für das Los monatlich die Daten des Vormonats, auf Basis eine Excel- oder csv-Datei, durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Datei:

1. Übersicht

— Anzahl von ausgetauschten Windschutzscheiben (WSS),

— Getätigter Umsatz in Euro netto für ausgetauschte Windschutzscheiben (WSS),

— Anzahl von reparierten Windschutzscheiben (SR),

— Getätigter Umsatz in Euro netto für reparierte Windschutzscheiben (SR).

2. Detailinformationen je Auftrag:

— Kennzeichen,

— Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN),

— Auftragsart (WSS-Tausch, Scheibenreparatur),

— Datum Auftragsannahme,

— Datum Fertigstellung.

Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen pro Jahr:

Austausch der Windschutzscheibe: ca. 675

Scheibenreparaturen: ca. 315

In diesem Los soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 02/06/2020
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 08/06/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:
Tag: 02/10/2020
muss es heißen:
Tag: 08/10/2020
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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