Erweiterung Gymnasium An der Hönne – Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-162 - Rohbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / 903-10360
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gymnasium An der Hönne – Rohbauarbeiten
Der Städtische Immobilienservice Menden (ISM) plant den Erweiterungsbau des Gymnasiums „An der Hönne" in Menden, der auf der zur Zeit asphaltierten Fläche des Bolzplatzes, neben der Sporthalle errichtet/angebaut werden soll.
Das neue dreigeschossige Gebäude ist nicht unterkellert und erstreckt sich in etwa über einen Grundriss von 70 m x 30 m und hat eine maximale Höhe von 15 m. Die nördliche Gebäudeseite grenzt im Erdgeschoss an die bestehende Sporthalle an. Das Grundstück wird im Osten von der Walramstraße, und im Westen von dem Fluss „Hönne" begrenzt. An der Südseite grenzt das Grundstück an die Wohnbebauung bzw an die öffentliche Parkplatzfläche.
Die Tragkonstruktion besteht aus massiven, zweiachsig gespannten Decken mit Stahlbetonstützen im Fassadenbereich der Obergeschosse und Stahlbetoninnenwänden, die teilweise als wandartige Träger wirken. Im Erdgeschoss werden anstatt Fassadenstützen durchgehende Doppelwandelemente mit integrierter Dämmung angeordnet. Die innere Schale, zusammen mit der Ortbetonergänzung (zusammen 20 cm), ist der statisch tragende Teil der Außenwand. Die äußere Wandschale dient als Fassade. In Teilbereichen reichen diese Wandelemente aus Betonfertigteilen über 3 Geschosse (Treppenhaus 1 und Treppenhaus 3). In Teilbereichen werden die Außenwände als einschalige Ziegelwand gemauert und mit einem Außenputz versehen (Treppenhaus 2). Die Obergeschosse erhalten in den übrigen Bereichen eine hinterlüftete Fassade mit Wärmedämmung. Vom Erdgeschoss zum Obergeschoss verspringt die Außenwandachse im Regelbereich um 20 cm. In der Außenwand zur Walramstraße hin ist der Versatz zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss größer, bis zu 1,45 m. Im Regelbereich wird der Versatz durch die Fassadenstützen im 1.Obergeschoss aufgenommen. Der größere Versatz auf der Seite zur Walramstraße wird über die auskragende Decke des Erdgeschosses abgetragen (Bauteildicke zwischen Achse 6 und 9 erhöht). Das Gebäude wird fugenlos ausgebildet. An der nördlichen Gebäudeseite sind der Aufenthaltsraum, das Treppenhaus 1 und der Hausmeisterraum tiefer liegend als der Rest des Gebäudes. Die nördliche Seite Außenwand grenzt an die bestehende Sporthalle an.
2.BA – Musik/Lagerraum:
Auf der südlichen Gebäudeseite befindet sich im Erdgeschoss ein Musiklager, das wegen der Baustellenversorgung im zweiten Bauabschnitt errichtet werden soll. Die Aufwendungen für die nachfolgende Erstellung ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen die Wände mit einem Innenputz zu versehen.
Dach:
Über der tragenden Stahlbetonflachdecke wird im Regelbereich eine nur sich selbsttragende aufgeständerte Holzkonstruktion in Form eines gegenläufigen Pultdachs mit einer Kalzip-Deckung errichtet. Im Flurbereich ist eine abgesenkte Decke als Nullgrad-Entwässerungsrinne vorgesehen.
Walramstraße 2-6
58706 Menden
Der Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
BGF ca. 3.100 m2 (ohne Konstruktionsfläche) BRI ca. 16.000 m³ Das Gewerk umfasst u. a.
— Baustelleneinrichtung;
— Erdarbeiten;
— Wasserhaltungsarbeiten;
— Grundstücksentwässerungsanlage;
— Stahlbetonarbeiten;
— Mauerarbeiten;
— Abdichtungsarbeiten;
— Gerüstarbeiten;
— Innenputzarbeiten.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei der unter „Laufzeit des Vertrags" angegebenen Laufzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Angabe.
Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Tecklenburger Straße 3
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.luehnbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal https://www.subreport.de/E96294257 zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5. Von den Bietern ist ferner eine Eigenerklärung gemäß §§ 4, 5, 6 und 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NRW) sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG einzureichen.
6. Der Auftraggeber stellt neben dem Leistungsverzeichnis weitere Zeichnungen, Gutachten und Unterlagen zur Verfügung. Aufgrund der Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen werden diese jedoch erst auf gesonderte Anfrage des Bewerbers über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übermittelt.
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.