Totalunternehmervergabe öffentlich geförderter Wohnungsbau York-Quartier – Los 2, Baufelder C5 + C8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinfurter Str. 60
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnstadtbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmervergabe öffentlich geförderter Wohnungsbau York-Quartier – Los 2, Baufelder C5 + C8
Los 2:
Dieses Los umfasst die Bebauung der Baufelder C5 und C8.
Es soll eine Bebauung mit mind. 120 Wohneinheiten, alle inkl. Keller, erfolgen.
Die zu errichtende Wohnfläche umfasst ca. 6 750 qm.
Zeitliche Rahmenbedingungen:
— Laufzeit des Vertrages: 29 Monate (02/2020 bis 06/2022);
— Geplanter Vertragsschluss: 27.1.2020;
— Planungsphase TU: 27.1.2020 bis 31.12.2020;
— Bauphase TU: 2.1.2021 bis 30.9.2022.
York-Quartier, Los 2 – Baufelder C5 + C8, Bau von Mehrfamilienhäusern, Totalunternehmervergabe York Kaserne Nord, Baufelder C5 + C8 48167 Münster-Gremmendorf
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der EU wurde mit der Bekanntmachungsnummer 2019/S [removed] in TED eNotices am 16.1.2019 veröffentlicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Depenbrock Systembau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stieghorster Str. 66
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.depenbrock.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRNYY9P
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen. Im Übrigen sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 160, 161 GWB zu beachten.