Gym. Otto-Pankok, Kampfmitteluntersuchungen und Baugrunderkundungsbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2020-3136
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/184172
Abschnitt II: Gegenstand
Gym. Otto-Pankok, Kampfmitteluntersuchungen und Baugrunderkundungsbohrungen
Im Rahmen der Gesamtsanierung der Otto-Pankok-Schule errichtet der Immobilienservice der Stadt Mülheim an der Ruhr einen Ersatzanbau an das bestehende Schulgebäude. Hierzu werden einzelne Gebäudeteile zurückgebaut. Diese Arbeiten sind zum Ausführungszeitpunkt der angefragten Leistungen bereits abgeschlossen.
Die neuen Gebäudeteile sollen auf Bohrpfählen errichtet werden. Hierzu sind Kampfmitteluntersuchungen erforderlich. Zur Verifizierung der Baugrundschichtung im Bereich der Pfahlaufstandsebenen sind ergänzende Baugrunderkundungsbohrungen vorgesehen.
Die Pfahlarbeiten sollen außerhalb der Schulzeiten in den Oster- und Sommerferien 2021 erfolgen, weswegen die Kampfmitteluntersuchungen vorlaufend geplant sind.
Folgende wesentliche Leistungen sind vom AN zu erbringen:
— Einmessen und Abstecken der Bohransatzpunkte;
— Durchführung von Kampfmittelerkundungsbohrungen;
— Ausbau der Kampfmittelerkundungsbohrungen für den Kampfmittelbeseitigungsdienst;
— Koordinierung der Sondierungen;
— Suchschürfe zum Ausschluss von Kampfmitteln;
— Unterstützung des AG beim Antrag auf Kampfmittelsondierung sowie Vorbereitung des Antrags auf Kampfmitteluntersuchung;
— Durchführen von Baugrunderkundungsbohrungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes,
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft,
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. „Bescheinigung in Steuersachen",
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO angefordert.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
— Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
— Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und für Sach-/Vermögensschäden.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und für Sach-/Vermögensschäden.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggbers einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236;
— drei Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— den gem. DIN EN ISO 22475 geforderten Qualifikationsnachweis;
— Nachweis eines Befähigungsscheininhabers nach § 20 SprengG.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus).
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, x84, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
— „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr;
— Leistungsbeschreibung als PDF-Datei, wenn möglich auch als GAEB-Datei;
— Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird;
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235).
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
— Formblätter 221 bzw. 222, ggf. Formblatt 223. Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet;
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/184172) bis max. 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist!
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.