Neubau Campus Unna – Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Campus 24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-unna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Campus Unna – Sanitärarbeiten
Neubau Campus Unna – Sanitärarbeiten.
Campus Unna
Döbelner Str. 3
59425 Unna
Installation der kompletten Sanitärtechnik, bestehend aus:
— ca. 1 550 m Trinkwasserleitungen Edelstahl DN 12 bis DN 50 einschl. Dämmarbeiten;
— ca. 750 m Schmutzwasserleitung, schallgedämmt DN 50 bis DN 150 einschl. Dämmarbeiten;
— ca. 72 Stück Waschtische einschl. Zubehör;
— ca. 42 Stück WCs einschl. Zubehör;
— ca. 21 Stück Urinale einschl. Zubehör;
— 1 Stück außen eingebauter Fettabscheider NG 7 einschl. Rückstauhebeanlage;
— ca. 25 Stück Elektrokleindurchlauferhitzer Warmwasserbereitung Waschtische und Ausgussbecken.
Hinweis: Der beigefügte Bauzeitenplan dient nur zur Orientierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Siehe unter Befähigung zur Berufsausübung.
Mindestumsatz getrennt nach Jahren:
— [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr im vom Auftrag abgedeckten Bereich.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungen:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. (auf Anforderung).
Siehe unter Befähigung zur Berufsausübung.
— Referenzen aus dem Bereich Sanitärarbeiten: Mindestens 3 bezogen auf die letzten 5 Jahre mit einem Auftragsvolumen über [Betrag gelöscht] EUR netto.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung(TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Die Sicherheitsleistung beträgt 5 % der Auftragssumme (Vertragserfüllung) und 3 % der Abrechnungssumme (Mängelansprüche).
Eine deutschsprachige verantwortliche Projektleitung ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Bieter oder Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Erstellung des Angebotes ist die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Aktualisierungen,Ergänzungen und weitere Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Um am Verfahren teilnehmen zu können (z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Die Nichtberücksichtigung aktualisierter Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss.
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über den Bereich „Angebot“ die Vergabeplattform. Die Abgabe per Post, E-Mail, Fax usw. ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Angeboten, die über den Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform eingereicht werden, erfolgt ebenfalls der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5YVJF.
Postanschrift: Albrech-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.