Wettbewerb „Verdichtung des Kreishausareals“ in Gummersbach — Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-005-VgV-OP
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestraße 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb „Verdichtung des Kreishausareals“ in Gummersbach — Objektplanung
Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises ist aktuell in einer Vielzahl von Gebäuden im gesamten Stadtgebiet von Gummersbach untergebracht. Neben dem Hauptverwaltungsstandort „Kreishausareal“ in der Moltkestraße ist das Verwaltungspersonal nicht nur in Immobilien, die sich im Eigentum des Kreises befinden, sondern auch in angemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten verortet.
Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, ein realisierbares Konzept zu entwickeln, das die Unterbringung des Verwaltungspersonals zukunftsgerichtet, flächenwirtschaftlich und in Einklang mit den diversen baulichen, technischen und funktionalen Anforderungen gewährleistet. Dies soll in Form einer Zentralisierung der Verwaltungsfunktionen am Standort Moltkestraße erfolgen. Das Raumprogramm hierzu umfasst ca. 9 200 m2 Nutzfläche.
Das Wettbewerbsgebiet liegt zentral in der Stadt Gummersbach. Um eine angemessene Lösung zu finden, wurde ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Wettbewerb richtete sich an Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten wurden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Kantstraße 17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.hascherjehle.de
Postanschrift: Gottesweg 139
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23
Postleitzahl: 50939
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.lorberpaul.de
Postanschrift: Havelstraße 16
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.sinning-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DLQ6
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/