1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coesfeld
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen im Leistungsbild TGA für den Umbau und die Erweiterung der Laurentiusschule in Coesfeld zur pädagogischen und baulichen Neuausrichtung mit Blick auf die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMI).
Kennung des Verfahrens: 73565153-6076-4ec0-805a-63def1064622
Interne Kennung: 26-024 VV-TW
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist vorliegend auf 15 Tage verkürzt, da die Stadt Coesfeld steigende Schülerzahlen zu verzeichnen hat und der Anspruch auf Zurverfügungstellung von Plätzen zur Inanspruchnahme des Offenen Ganztags nicht anders als durch ein beschleunigtes Verfahren erreicht werden kann.
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. - Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Coesfeld
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 220 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMV6J# - Fortsetzung Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 7. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt. 8. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen. 9. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Der Planer übernimmt sämtliche Grundleistungen, ausgenommen der folgend beschriebenen Leistungen der Leistungsphase 7. Die Stadt Coesfeld übernimmt in der Leistungsphase 7 im Rahmen der Vergabeverfahren die Funktion der Vergabestelle und insoweit die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen inkl. Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Submission und sämtliche Bieterkommunikation. Darüber hinaus übernimmt sie die formale Prüfung der Angebote (nicht auch die technische und rechnerische Prüfung) sowie die Vergabedokumentation. Bei der Auftragserteilung wirkt sie mit. Es wird daher für gerechtfertigt gehalten, von der Vergütung für die Leistungsphase 7 einen Prozentsatz in Höhe von 2,25% abzuziehen, und zwar für die vollständige oder teilweise Übernahme von Aufgaben der Buchstaben b), c), e) und h). Dies ist bei der Honorarkalkulation zu berücksichtigen. Daneben werden Besondere Leistungen wie folgt beauftragt: Besondere Leistungen werden nur beauftragt, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Auftraggeber geht hinsichtlich des Anbaus und des Umbaus von einem Objekt nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt: - 400er-Kosten für den Anbau: 259 T EUR (brutto) - 400er-Kosten für den Umbau: 1,01 Mio. EUR (brutto) Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 26-024 VV-TW
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag wird in Stufen vergeben. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss dieses Vertrages für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI zunächst mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Die 1. Stufe ist als Pauschalfestpreis anzubieten. Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber jederzeit die Option, hinsichtlich des vorstehend aufgeführten Leistungsbildes auch die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 in Textform zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind die folgend beschriebenen Leistungen der Leistungsphase 7: Die Stadt Coesfeld übernimmt in der Leistungsphase 7 im Rahmen der Vergabeverfahren die Funktion der Vergabestelle und insoweit die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen inkl. Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Submission und sämtliche Bieterkommunikation. Darüber hinaus übernimmt sie die formale Prüfung der Angebote (nicht auch die technische und rechnerische Prüfung) sowie die Vergabedokumentation. Bei der Auftragserteilung wirkt sie mit. Die Ausübung der Option zur Weiterbeauftragung nach der Stufe 1 bestimmt sich nach eigenem Ermessen des Auftraggebers an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit von weiteren finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien des Auftraggebers. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z.B. nur Leistungsphase 4) oder auch nur einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grund- oder Besondere Leistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine entsprechende Folgebeauftragung des AN frei. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Ingenieur-Vertrag zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Coesfeld
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages kann verlängert werden bis die Leistungen vollumfänglich erbracht sind. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herangehensweise
Beschreibung: Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Beschreibung: Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coesfeld
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coesfeld
Registrierungsnummer: DE 124470655
Postanschrift: Markt 8
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1604
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c5fe5ce-7a68-4285-9624-fdd6f6199393 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 09:41:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 644486-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2026