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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von 5 Transportern "Kastenwagen" (Los 1-5)
Beschreibung: Beschaffung von 5 Transportern "Kastenwagen" gem. Leistungsbeschreibung je Los.
Kennung des Verfahrens: cdb5b7d3-860b-4720-a252-52d84ae03677
Interne Kennung: 63;1002012814;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7DYR9GCSA6# Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen. Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung je Los zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel
Beschreibung: Das LANUK verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Für den Probennahme- und Außendienst benötigt das LANUK Transporter "Kastenwagen". Daher beabsichtigt das LANUK die (Ersatz-)Beschaffung von insgesamt 5 Transportern (s. genaue Erläuterung Fahrzeugbeschreibung unter Ziffer 1.6 dieser Ausschreibungsbestimmungen). Beschafft werden sollen: - Fahrzeuge, welche bis spätestens 30.04.2027 nach Zuschlagserteilung geliefert werden können - Neufahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als drei Monate sein dürfen. - Nachträgliche Änderungen an der Motorleistung/-drehmoment, sog. Motortuning, um die gestellten Anforderungen zu erreichen, sind nicht zulässig. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Es werden insgesamt 5 Lose gebildet. Los 1: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel Los 2: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch Los 3: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 4: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 5: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch Jedes Fahrzeug bildet ein Los, insgesamt 5 Lose. Für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben werden soll, ist jeweils ein separates Leistungsverzeichnis abzugeben. Das Angebot kann sich über den gesamten Leistungsumfang (Los 1-5) erstrecken oder sich auf einzelne Lose beschränken. Die Einzelheitem ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je Los.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von u.a. zwei Elektro-Fahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis und technischer Wert
Beschreibung: Für den Preis mit dem technischen Wert kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (100%) je Los erreicht werden. Die Leistungsbeschreibung enthält je Los einen Fragenkatalog, in welchem die einzelnen Kriterien entweder als Ausschlusskriterium (A-Kriterium "Allgemein technische Anforderungen und Ausstattungsmerkmale") oder als Bewertungskriterium (B-Kriterium "Technischer Wert") festgelegt sind. Soweit alle A-Kriterien erfüllt sind, erhält das Angebot einen sogenannten Sockelpunktwert (20.000). Alle anderen verbleibenden Anforderungen werden im Rahmen von B-Kriterien mit Punkten bewertet. Pro erfülltem B-Kriterium erhält der Bieter 750 Punkte. Die Anzahl der erfüllten B-Kriterien werden mit 750 multipliziert und auf den Sockelpunktwert addiert. Die Kennzahl Z ergibt sich dann aus der Summe des Sockelpunktwerts und den erfüllten B-Kriterien divididert durch den Angebotspreis (hier: Gesamtbrutto) multipliziert mit 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch
Beschreibung: Das LANUK verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Für den Probennahme- und Außendienst benötigt das LANUK Transporter "Kastenwagen". Daher beabsichtigt das LANUK die (Ersatz-)Beschaffung von insgesamt 5 Transportern (s. genaue Erläuterung Fahrzeugbeschreibung unter Ziffer 1.6 dieser Ausschreibungsbestimmungen). Beschafft werden sollen: - Fahrzeuge, welche bis spätestens 30.04.2027 nach Zuschlagserteilung geliefert werden können - Neufahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als drei Monate sein dürfen. - Nachträgliche Änderungen an der Motorleistung/-drehmoment, sog. Motortuning, um die gestellten Anforderungen zu erreichen, sind nicht zulässig. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Es werden insgesamt 5 Lose gebildet. Los 1: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel Los 2: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch Los 3: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 4: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 5: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch Jedes Fahrzeug bildet ein Los, insgesamt 5 Lose. Für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben werden soll, ist jeweils ein separates Leistungsverzeichnis abzugeben. Das Angebot kann sich über den gesamten Leistungsumfang (Los 1-5) erstrecken oder sich auf einzelne Lose beschränken. Die Einzelheitem ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je Los.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von u.a. zwei Elektro-Fahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen (Ökodesign-Vorschriften)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis und technischer Wert
Beschreibung: Für den Preis mit dem technischen Wert kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (100%) je Los erreicht werden. Die Leistungsbeschreibung enthält je Los einen Fragenkatalog, in welchem die einzelnen Kriterien entweder als Ausschlusskriterium (A-Kriterium "Allgemein technische Anforderungen und Ausstattungsmerkmale") oder als Bewertungskriterium (B-Kriterium "Technischer Wert") festgelegt sind. Soweit alle A-Kriterien erfüllt sind, erhält das Angebot einen sogenannten Sockelpunktwert (20.000). Alle anderen verbleibenden Anforderungen werden im Rahmen von B-Kriterien mit Punkten bewertet. Pro erfülltem B-Kriterium erhält der Bieter 750 Punkte. Die Anzahl der erfüllten B-Kriterien werden mit 750 multipliziert und auf den Sockelpunktwert addiert. Die Kennzahl Z ergibt sich dann aus der Summe des Sockelpunktwerts und den erfüllten B-Kriterien divididert durch den Angebotspreis (hier: Gesamtbrutto) multipliziert mit 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel
Beschreibung: Das LANUK verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Für den Probennahme- und Außendienst benötigt das LANUK Transporter "Kastenwagen". Daher beabsichtigt das LANUK die (Ersatz-)Beschaffung von insgesamt 5 Transportern (s. genaue Erläuterung Fahrzeugbeschreibung unter Ziffer 1.6 dieser Ausschreibungsbestimmungen). Beschafft werden sollen: - Fahrzeuge, welche bis spätestens 30.04.2027 nach Zuschlagserteilung geliefert werden können - Neufahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als drei Monate sein dürfen. - Nachträgliche Änderungen an der Motorleistung/-drehmoment, sog. Motortuning, um die gestellten Anforderungen zu erreichen, sind nicht zulässig. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Es werden insgesamt 5 Lose gebildet. Los 1: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel Los 2: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch Los 3: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 4: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 5: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch Jedes Fahrzeug bildet ein Los, insgesamt 5 Lose. Für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben werden soll, ist jeweils ein separates Leistungsverzeichnis abzugeben. Das Angebot kann sich über den gesamten Leistungsumfang (Los 1-5) erstrecken oder sich auf einzelne Lose beschränken. Die Einzelheitem ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je Los.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von u.a. zwei Elektro-Fahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis und technischer Wert
Beschreibung: Für den Preis mit dem technischen Wert kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (100%) je Los erreicht werden. Die Leistungsbeschreibung enthält je Los einen Fragenkatalog, in welchem die einzelnen Kriterien entweder als Ausschlusskriterium (A-Kriterium "Allgemein technische Anforderungen und Ausstattungsmerkmale") oder als Bewertungskriterium (B-Kriterium "Technischer Wert") festgelegt sind. Soweit alle A-Kriterien erfüllt sind, erhält das Angebot einen sogenannten Sockelpunktwert (20.000). Alle anderen verbleibenden Anforderungen werden im Rahmen von B-Kriterien mit Punkten bewertet. Pro erfülltem B-Kriterium erhält der Bieter 750 Punkte. Die Anzahl der erfüllten B-Kriterien werden mit 750 multipliziert und auf den Sockelpunktwert addiert. Die Kennzahl Z ergibt sich dann aus der Summe des Sockelpunktwerts und den erfüllten B-Kriterien divididert durch den Angebotspreis (hier: Gesamtbrutto) multipliziert mit 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel
Beschreibung: Das LANUK verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Für den Probennahme- und Außendienst benötigt das LANUK Transporter "Kastenwagen". Daher beabsichtigt das LANUK die (Ersatz-)Beschaffung von insgesamt 5 Transportern (s. genaue Erläuterung Fahrzeugbeschreibung unter Ziffer 1.6 dieser Ausschreibungsbestimmungen). Beschafft werden sollen: - Fahrzeuge, welche bis spätestens 30.04.2027 nach Zuschlagserteilung geliefert werden können - Neufahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als drei Monate sein dürfen. - Nachträgliche Änderungen an der Motorleistung/-drehmoment, sog. Motortuning, um die gestellten Anforderungen zu erreichen, sind nicht zulässig. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Es werden insgesamt 5 Lose gebildet. Los 1: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel Los 2: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch Los 3: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 4: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 5: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch Jedes Fahrzeug bildet ein Los, insgesamt 5 Lose. Für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben werden soll, ist jeweils ein separates Leistungsverzeichnis abzugeben. Das Angebot kann sich über den gesamten Leistungsumfang (Los 1-5) erstrecken oder sich auf einzelne Lose beschränken. Die Einzelheitem ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je Los.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von u.a. zwei Elektro-Fahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis und technischer Wert
Beschreibung: Für den Preis mit dem technischen Wert kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (100%) je Los erreicht werden. Die Leistungsbeschreibung enthält je Los einen Fragenkatalog, in welchem die einzelnen Kriterien entweder als Ausschlusskriterium (A-Kriterium "Allgemein technische Anforderungen und Ausstattungsmerkmale") oder als Bewertungskriterium (B-Kriterium "Technischer Wert") festgelegt sind. Soweit alle A-Kriterien erfüllt sind, erhält das Angebot einen sogenannten Sockelpunktwert (20.000). Alle anderen verbleibenden Anforderungen werden im Rahmen von B-Kriterien mit Punkten bewertet. Pro erfülltem B-Kriterium erhält der Bieter 750 Punkte. Die Anzahl der erfüllten B-Kriterien werden mit 750 multipliziert und auf den Sockelpunktwert addiert. Die Kennzahl Z ergibt sich dann aus der Summe des Sockelpunktwerts und den erfüllten B-Kriterien divididert durch den Angebotspreis (hier: Gesamtbrutto) multipliziert mit 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch
Beschreibung: Das LANUK verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Für den Probennahme- und Außendienst benötigt das LANUK Transporter "Kastenwagen". Daher beabsichtigt das LANUK die (Ersatz-)Beschaffung von insgesamt 5 Transportern (s. genaue Erläuterung Fahrzeugbeschreibung unter Ziffer 1.6 dieser Ausschreibungsbestimmungen). Beschafft werden sollen: - Fahrzeuge, welche bis spätestens 30.04.2027 nach Zuschlagserteilung geliefert werden können - Neufahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als drei Monate sein dürfen. - Nachträgliche Änderungen an der Motorleistung/-drehmoment, sog. Motortuning, um die gestellten Anforderungen zu erreichen, sind nicht zulässig. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Es werden insgesamt 5 Lose gebildet. Los 1: Transporter Kastenwagen, kurz, Diesel Los 2: Transporter Kastenwagen, kurz, elektrisch Los 3: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 4: Transporter Kastenwagen, lang, Diesel Los 5: Transporter Kastenwagen, lang, elektrisch Jedes Fahrzeug bildet ein Los, insgesamt 5 Lose. Für jedes Los, auf welches ein Angebot abgegeben werden soll, ist jeweils ein separates Leistungsverzeichnis abzugeben. Das Angebot kann sich über den gesamten Leistungsumfang (Los 1-5) erstrecken oder sich auf einzelne Lose beschränken. Die Einzelheitem ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je Los.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von u.a. zwei Elektro-Fahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen (Ökodesign-Vorschriften)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis und technischer Wert
Beschreibung: Für den Preis mit dem technischen Wert kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (100%) je Los erreicht werden. Die Leistungsbeschreibung enthält je Los einen Fragenkatalog, in welchem die einzelnen Kriterien entweder als Ausschlusskriterium (A-Kriterium "Allgemein technische Anforderungen und Ausstattungsmerkmale") oder als Bewertungskriterium (B-Kriterium "Technischer Wert") festgelegt sind. Soweit alle A-Kriterien erfüllt sind, erhält das Angebot einen sogenannten Sockelpunktwert (20.000). Alle anderen verbleibenden Anforderungen werden im Rahmen von B-Kriterien mit Punkten bewertet. Pro erfülltem B-Kriterium erhält der Bieter 750 Punkte. Die Anzahl der erfüllten B-Kriterien werden mit 750 multipliziert und auf den Sockelpunktwert addiert. Die Kennzahl Z ergibt sich dann aus der Summe des Sockelpunktwerts und den erfüllten B-Kriterien divididert durch den Angebotspreis (hier: Gesamtbrutto) multipliziert mit 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 206 680,70 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4 - 439939
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 206 680,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH, 45659 Recklinghausen
Datum des Vertragsabschlusses: 15/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 38 563,03 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 43 567,47 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4 - 439939
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 206 680,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH, 45659 Recklinghausen
Datum des Vertragsabschlusses: 15/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 44 109,25 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 47 000,00 EUR
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen (Ökodesign-Vorschriften)
Energieeinsparungen in kWh/Jahr: 0
Energieeinsparungen in kWh/Jahr: 0
Energieverbrauch in kWh/Jahr: 3 480
Energieeffizienz-Menge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4 - 439939
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: 206 680,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH, 45659 Recklinghausen
Datum des Vertragsabschlusses: 15/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 39 655,47 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 44 672,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4 - 439939
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 206 680,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH, 45659 Recklinghausen
Datum des Vertragsabschlusses: 15/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 39 655,47 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 44 672,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4 - 439939
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Angebots: 206 680,70 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH, 45659 Recklinghausen
Datum des Vertragsabschlusses: 15/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 44 697,48 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 48 250,00 EUR
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen (Ökodesign-Vorschriften)
Energieeinsparungen in kWh/Jahr: 0
Energieeinsparungen in kWh/Jahr: 0
Energieverbrauch in kWh/Jahr: 3 600
Energieeffizienz-Menge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 23613050
Fax: +49 236130559855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 230 825 446
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 50
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0001, LOT-0005, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c9741f16-aea4-4b1f-905d-999a6eff6661 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/09/2026 12:03:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 638307-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 179/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2026