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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – 2026-0559 Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Leistungen zur Ökologie

629968-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – 2026-0559 Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Leistungen zur Ökologie
OJ S 177/2026 14/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2026-0559 Deichsanierung/-rückverlegung im Rheinbogen Duisburg Mündelheim - Leistungen zur Ökologie
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Ökologie für das Projekt "Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim"
Kennung des Verfahrens: 3cff2d02-e01b-4588-92a2-334765d097ee
Interne Kennung: 2026-0559
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Mündelheim
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTDYRDS2M61# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Deichbaumaßnahmen im Bauabschnitt 3 und 4
Beschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche, über den Umfang der bereits vergebenen bzw. ausgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Leistungen im "Themenumfeld Ökologie". Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf folgende Projektphasen: a) Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung, Leistungszeitraum voraussichtlich 2026 -2029 Die Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) beziehen sich ausschließlich auf die Aufständerung der B288 im Bauabschnitt BA 3. Die Leistungen sind interaktiv zu erbringen. D.h., es sind jeweils umfangreiche Abstimmungen mit den übrigen Beteiligten (AG, Planer, Baufirma, Behörden etc.) für die Leistungserbringung erforderlich. Die AG übernimmt dabei eine steuernde und leitende Funktion. Die unmittelbare Abstimmung mit Dritten ohne die Kenntnis oder Einwilligung der AG ist unzulässig. Die Leistungen sind zu großen Teilen als Zeithonorare ausgeschrieben. Näheres findet sich an den entsprechenden Stellen der Leistungsbeschreibung bzw. - verzeichnis. Der Umfang der Leistungen basiert naturgemäß auf sehr groben Schätzungen. Im Zuge der Bearbeitung der Aufgabenstellungen ist durch den AN jeweils ein Vorschlag für die Vorgehensweise zu unterbreiten und dem AG vorzustellen. Über die Umsetzung wird einvernehmlich entschieden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Mündelheim
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): (1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto) --> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3 Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. --> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss. --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 --> Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen. Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind. Mindestanforderungen: Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung - verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung, - besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung - besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung - beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse") Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c. Hinweis: Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen. Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen. --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen) Referenzen von vergleichbaren Leistungen --> Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen. Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen Für Los 2: Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen Hinweis: Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen. --> Eigenerklärung "Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt" - entfällt (Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen: --> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. --> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV). --> Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist --> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): (1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto) -> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3 - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftrag-gebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. -> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 - Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen. Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind. Mindestanforderungen: Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung - verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung, - besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung - besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung - beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse") Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c. Hinweis: Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen. Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungs-nachweisen oder sonstigen Bescheinigungen) - Referenzen von vergleichbaren Leistungen ? Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen. Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen Hinweis: Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV). - Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist -> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert, soweit dies nach VgV zulässig ist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: "Eigenerklärung RUS-Sanktionen"
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Aufständerung der B288
Beschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche, über den Umfang der bereits vergebenen bzw. ausgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Leistungen im "Themenumfeld Ökologie". Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf folgende Projektphasen: a) Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung, Leistungszeitraum voraussichtlich 2026 -2029 Die Leistungen zur Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) beziehen sich ausschließlich auf die Aufständerung der B288 im Bauabschnitt BA 3. Die Leistungen sind interaktiv zu erbringen. D.h., es sind jeweils umfangreiche Abstimmungen mit den übrigen Beteiligten (AG, Planer, Baufirma, Behörden etc.) für die Leistungserbringung erforderlich. Die AG übernimmt dabei eine steuernde und leitende Funktion. Die unmittelbare Abstimmung mit Dritten ohne die Kenntnis oder Einwilligung der AG ist unzulässig. Die Leistungen sind zu großen Teilen als Zeithonorare ausgeschrieben. Näheres findet sich an den entsprechenden Stellen der Leistungsbeschreibung bzw. - verzeichnis. Der Umfang der Leistungen basiert naturgemäß auf sehr groben Schätzungen. Im Zuge der Bearbeitung der Aufgabenstellungen ist durch den AN jeweils ein Vorschlag für die Vorgehensweise zu unterbreiten und dem AG vorzustellen. Über die Umsetzung wird einvernehmlich entschieden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Mündelheim
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): (1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto) --> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3 Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. --> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss. --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 --> Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen. Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind. Mindestanforderungen: Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung - verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung, - besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung - besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung - beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse") Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c. Hinweis: Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen. Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen. --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen) Referenzen von vergleichbaren Leistungen --> Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen. Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Für Los 1: Ökologische Baubegleitung an Deichbaumaßnahmen Für Los 2: Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen Hinweis: Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen. --> Eigenerklärung "Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt" - entfällt (Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen: --> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. --> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) --> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV). --> Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist --> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Der Bieter hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): (1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 20.000,00 Euro (netto) -> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3 - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) - Ausschlusskriterium Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftrag-gebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. -> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a, 11b Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftrags-wert ab 50.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11c Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV). - Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist -> Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11a Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre) beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten erreicht werden muss. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 - Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen Der Bieter hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen. Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne verantwortlich sind. Mindestanforderungen: Die verantwortliche Person und ihre Stellvertretung - verfügen über mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und fachlicher Bearbeitung und Durchführung einer Ökologischen Baubegleitung, - besitzen einen akademischen Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrich-tungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung - besitzen Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, Brücken und/oder Straßen für mindestens ein vergleichbares Projekt als ökologische Baubegleitung - beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige und fließende Sprachkenntnisse") Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben das Formblatt 3002c. Hinweis: Alle in Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen. Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen. -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbildungs-nachweisen oder sonstigen Bescheinigungen) - Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen. Als Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter mindestens 1 Referenz aus den letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz mehrere Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: Für Los 2: - Ökologische Baubegleitung an Brückenbaumaßnahmen - Ökologische Baubegleitung an Straßenbaumaßnahmen Hinweis: Die fachliche Vergleichbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um technische Erdbauwerke (für Los 1) oder Infrastrukturprojekte (für Los 2) handelt -> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert, soweit dies nach VgV zulässig ist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: "Eigenerklärung RUS-Sanktionen"
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +492032832980
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b1e2c88-25f5-4655-860a-7ca2369f76a3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2026 12:54:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 629968-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 177/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/09/2026