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Deutschland – Sicherheitsschuhe – RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum

630724-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Sicherheitsschuhe – RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
OJ S 177/2026 14/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Beschreibung: Rahmenvertrag über Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Kennung des Verfahrens: 1b5c7e64-36fa-4d58-8588-f66d5d21fee9
Interne Kennung: StBo_ZVS1_2026_00331_ÖTVhV_37
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYT1ZGTQGL# Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Christoph Graser unter Telefon 0234 910-4956 zur Verfügung. -- Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren. Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag. -- Dienstleistungen/freiberufliche Leistungen Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen (bei EU-weiten Verfahren: gemäß § 56 Abs. 2 VgV) werden vorbehalten. -- Verhandlungsvergaben (national)/Verhandlungsverfahren (EU-weit) Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln; der Zuschlag kann auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot erteilt werden. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Angebotspreis (40 %) - Qualität (60 % ) -- Die Eignungsprüfung erfolgt nach bestimmten Eignungskriterien. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl ist in diesem mehrphasigen Verfahren vorgesehen: dazu können in der ersten Phase Bewerber (auch geeignete) ausscheiden (Auswahl erfolgt anhand von Eignungskriterien). Die Eignungsprüfung in Stufe 1 erfolgt für jedes Los abgestuft in Teilbereichen, gem. Dokument "Verfahrensangaben". Sollten mehr als 4 Teilnahmeanträge je Los eingehen, erfolgt eine differenzierte Prüfung anhand des Nachhaltigkeitskonzeptes. Es werden in der Rangfolge nur die ersten vier Bieter je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, soweit diese geeignet sind und alle Mindestanforderungen erfüllen. ---
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Tagesdienstschuhe
Beschreibung: Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - Norm EN ISO 20347, alternativ auch EN ISO 20345 oder vergleichbar - mit hohem Tragekomfort - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - Obermaterial; Textil oder Leder - Komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - personalisierbar mittels Thermopatch - Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). Gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung (Dienstkleidung Modell "NRW", Farbe Dunkel Blau; Navy) Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Sicherheitshalbschuhen
Beschreibung: Sicherheitshalbschuh für den Dienstbetrieb der Wachen + Werkstätten, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Da den Sicherheitsschuhen im Wachalltag eine besondere Bedeutung zukommt, diese hauptsächlich und mit einer hohen Stundenanzahl getragen werden, sollen für das Los2, zwei Schuhmodelle mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.b: Verschlussart, Fußbett, Fußweite, besondere Anpassbarkeit) identifiziert werden. Die Mitarbeiter sollen somit zukünftig die Möglichkeit erhalten, bei anatomischen Unterschieden bzw. persönlichen Befindlichkeiten sich für Modell1 oder Modell2 entscheiden zu können. Merkmale: - Norm EN ISO 20345, S3 - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - personalisierbar mittels Thermopatch o. RFID Chip (Thermotex) - Obermaterial; Textil oder Leder - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler"- Verschluss) - komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Sicherheitshalbschuh für den Dienstbetrieb der Wachen + Werkstätten, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rettungsdienstschuhen
Beschreibung: Sicherheitsschuhe oder Stiefel für den Rettungsdienst, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - mindestens nach DGUV-Informationen / 205-014 (Auswahl von PSA auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung) - PSA Gruppe Nr.: 41 - Klassen I oder II - Form B oder Form C - Kategorie S 3 - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler" Verschluss) mit folgenden Zusatzanforderungen: P (Durchtritt), CI (Kälteisolation des Sohlenkomplexes), CR (Schnittfestigkeit), WRU (Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme), FO (Kraftstoffbeständigkeit) Rutschsicherheitsklasse SRC und dunkler Oberflächenfärbung wegen der besseren Behandlung von Verunreinigungen. - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Sicherheitsschuhe oder Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Sicherheitsschuhe oder Stiefel für den Rettungsdienst, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Stiefel Brandbekämpfung
Beschreibung: Schutzschuhwerk zur Brandbekämpfung, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - DIN EN 15090 "Schuhe für die Feuerwehr" - Zulassung zur Innenbrandbekämpfung (Ausschlusskriterium) - Nach DGUV-Informationen/205014 "Auswahl von PSA aus der Basis einer Gefährdungsbeurteilung" - mit Schnellverschlusssystem, Reißverschlusssystem, Rapid Fit, Fast Lacing Fit System, BOA, BOA Coiler Verschluss, oder ähnlich - Keine Schlupfstiefel - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Schutzschuhwerk zur Brandbekämpfung, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Schuhen für die Kinderfeuerwehr
Beschreibung: Schuhe für die Kinderfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - besondere Eignung für die Anatomie der Kinderfüße muss gegeben sein. - Ab Schuhgröße 30 - Leichtes Kindgerechtes An- und Ausziehen muss gegeben sein, die Einlegesohlen müssen auswechselbar sein. - Keine Schlupfstiefel - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die im Einsatz befindlichen Sicherheitsschuhe und Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen, sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk. Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Schuhe für die Kinderfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Schuhen für die Jugendfeuerwehr
Beschreibung: Schuhe für die Jugendfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - EN ISO 20345:2022 -oder S3 FO/SR/SC/LG - Form B (Midcut) - Größenlauf | 35 - 48 - Hydrophobiertes Textilmaterial / Rindleder - Ganzflächige Einlegesohle wechselbar, orthopädisch anpassbar - Durchtrittsichere Zwischensohle - Polyurethan Laufsohle & Überkappe - Zehenschutzkappe - Keine Schlupfstiefel - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Sicherheitsschuhe oder Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18800000 Schuhwerk, 18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe, 18832000 Spezialschuhe, 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hattinger Straße 410
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44795
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Schuhe für die Jugendfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 05911-31001-89
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2349104956
Internetadresse: https://www.bochum.de
Profil des Erwerbers: https://www.bochum.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: https://bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e988eb7-2b91-4309-872a-a1a47a9e797e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 630724-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 177/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/09/2026