2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQYTWE9DC83# Bei den Vergabeunterlagen mit Bezug auf das Vergabehandbuch NRW (z.B. Formular 521), ist zu berücksichtigen, dass diese inhaltlich nicht identisch zu den originalen Standardformularen sind. Änderungen sind durch eine geänderte Schriftfarbe kenntlich gemacht. 1. Es gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. 2. Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs, zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweisen und zur Auswahl der Bewerber, die zur anschließenden Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind in dieser Anfrage zum Teilnahmewettbewerb, den beigefügten Anlagen und in der Auftragsbekanntmachung enthalten. Weitergehende Informationen zum Gegenstand des Vergabeverfahrens und den zu vergebenden Leistungen, zum Auftraggeber, zur Eignungsprüfung und den Mindestanforderungen an die Eignung, zu dem abzuschließenden Vertrag, der Projektbeschreibung und den Vertragsbedingungen sind den sonstigen Vergabeunterlagen sowie der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. 3. Hinweisobliegenheit bei Unklarheiten oder Fehlern Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Wirtschaftsteilnehmers Unklarheiten oder Fehler, hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags über den Vergabemarktplatz des Landes NRW darauf hinzuweisen. 4. Ablauf und Einzelheiten des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV und damit in zwei Stufen durchgeführt. Stufe 1 Teilnahmewettbewerb Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, wobei interessierte Unternehmen insbesondere auf Grundlage der Auftragsbekanntmachung und der vorliegenden Anfrage zum Teilnahmewettbewerb zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgerufen sind, in dem die interessierten Unternehmen dem Auftraggeber das Erfüllen der definierten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen. Der Auftraggeber wählt aus den geeigneten Bewerbern anhand der festgelegten objektiven Auswahlkriterien die geeignetsten Bewerber aus (s. auch Ziffer 9), die anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Es ist geplant drei Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase und insofern zunächst zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Stufe 2 Angebots- und Verhandlungsphase Nach Eingang der Erstangebote prüft der Auftraggeber diese und lädt ggfs. Bieter zur Teilnahme an einem Präsentationstermin mit anschließendem Verhandlungsgespräch ein. Danach werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden geprüft und anhand der festgelegten Zuschlagskriterien gewertet. Nähere Ausführungen zur Stufe 2 Angebots- und Verhandlungsphase enthalten die sonstigen Vergabeunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 5. Eignungskriterien, Prüfung der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen Hinsichtlich der festgelegten Eignungskriterien, der Mindestanforderungen an die Eignung und die Prüfung der Eignung sowie des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird auf die Auftragsbekanntmachung und ergänzend auf die Vorgaben in dem Formular 314_Teilnahmeantrag _inkl. Anlagen sowie Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe verwiesen. 6. Hinweis für die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften Bei Bewerbergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (s. Formular "531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung"). Sie müssen insgesamt die Eignungskriterien erfüllen. 7. Hinweis bei beabsichtigter Eignungsleihe Wenn Sie beabsichtigen in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, ist das Formular 533b EU zur Nachunternehmerschaft und die Formulare 534a EU und 534b EU zur Eignungsleihe auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. 8. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber entsprechend den Vorgaben von § 48 Abs. 3 iVm. § 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE); die in § 50 Abs. 1 S. 1 VgV geforderte Form ist einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach § 50 Abs. 2 S. 1 VgV bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 9. Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge / Beschränkung der Anzahl der Bewerber Ergänzend zu den Angaben in der Auftragsbekanntmachung zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, weist der Auftraggeber auf folgende Details hin. Der Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren: 1) Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt. Sollten mindestens 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise auszuschließen. 2) Stufe: Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der Bewerber anhand der eingereichten (unter Nutzung der Formblätter zu erstellenden) Angaben, Erklärungen und Nachweise gesamthaft. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn der Auftraggeber auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Nachweise davon ausgehen darf, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird. Vom weiteren Verfahren werden Unternehmen, die eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllen, ausgeschlossen. 3) Stufe: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die maximale Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (s. Auftragsbekanntmachung; s. a. Ziffer 4), wird eine Detailbewertung der Eignung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bewerber eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bewerber eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bewerber eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs ((Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) und § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Betrug: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bewerber eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich diese Straftaten gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Korruption: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bewerber eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bewerber eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bewerber werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies gilt auch wenn eine Verletzung in sonstiger geeigneter Weise nachweislich vorliegt. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass keine Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen vorliegen. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislichen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen
Zahlungsunfähigkeit: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass sie nicht zahlungsunfähig sind. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass über das Vermögen des Unternehmens kein mit einer Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bewerber müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: